Notdienst wegen Abflußrohrverstopfung vom Mieter,wie sind die Zahlungsfristen?

3 Antworten

Das ist klar geregelt. Wasser Zulauf ist Vermietersache. Wasserablauf Mietersache.

Die Ursache ist bewiesen und du hast den Notdienst als neutralen Zeugen.

Über die Zahlungsfristen kann man sich jetzt trefflich streiten; Hauptsache er zahlt dir deine Kosten.

Falls nicht, würde ich eine Abmahnung schreiben, das Geld einklagen und eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dann kannst du am Ende des Mietverhältnisses dich an der Kaution schadlos halten. Du kannst dem Mieter auch zu bedenken geben, dass heutzutage Vermieter den vorherigen Vermieter anfragen, wie denn der Mieter so war; also eine Art Führungszeugnis. Da steht er dann mit so einer Geschichte mehr als doof da.


Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:31

Abgemahnt habe ich direkt. Ohne Zahlung darf ich ordentlich kündigen? An die Kaution habe ich gar nicht gedacht. Und die Vermieterauskunft, klar schreibe ich dann rein was alles so gemacht wird... Danke 😊

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Still  20.08.2021, 11:33
@Barkhorn

Ob das mit der ordentlichen Kündigung klappen könnte, kann ich dir leider nicht beantworten. Aber der Mieter müßte dann dagegen vorgehen und liefert die Rechtslage oder zieht aus.

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Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:38
@Still

Ich denke eher, man müsste mehr sammeln zur ordentlichen Kündigung, das Mietrecht ist halt sehr für den Mieter da. Was ja auch in Ordnung ist.

Allerdings ist es emotional gesehen, schon Scheiße, wie er mit meinem Eigentum umgeht, auch wenn er es gemietet hat....

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Still  20.08.2021, 11:42
@Barkhorn

Auf jeden Fall solltest du das gerichtliche Mahnverfahren betreiben, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, bzw. der Mieter sich weigert. Das geht online gegen eine kleine Gebühr und vor allem (zunächst) ohne Begründung der Forderung. Erst wenn er gegenüber dem Gericht widerspricht, fordert das Gericht die Begründung der Forderung, was in deinem Fall überhaupt kein Problem darstellt. Das ganze geht wirklich kinderleicht und brauch definitiv keine Anwalt.

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Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:44
@Still

Ey du bist super 😊 ich habe sogar noch ALLE Beweisstücke.

Das werde ich dann machen, und die Gebühr kann ich auch absetzen

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Still  20.08.2021, 11:46
@Barkhorn

Die Gebühr zahlt sogar, im Urteilsfalle, dein Mieter. Das mit den Beweisstücken meinst du hoffentlich nicht wortwörtlich ; - )

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Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 12:03
@Still

Hahaha, doch alle eingetütet. Im Notdienst muss man die Reinigung der Spirale gesondert bezahlen, dann kann man sie vor Ort reinigen und die Stücke einsammeln. Und Fotos so oder so und die Nachrichten, die hin und her gingen. Ist nur die Frage, ob ein Anwalt sie sehen möchte 🤣

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Still  20.08.2021, 12:09
@Barkhorn

Was ein Anwalt sehen möchte ist ziemlich schnuppe. Der Richter entscheidet über Beweise und hat sicherlich wenig Interesse an einem 3-D-Beweisstück.

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Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die ein Mindest-Zahlungsziel bestimmt. Sonst wäre Barzahlung ja auch gar nicht möglich...

Wenn du drei Tage festlegst, gelten die drei Tage. Ob du das Geld dann auch so schnell bekommst, wage ich mal zu bezweifeln.


Still  20.08.2021, 11:28

Das BGB gibt bei Rechnungen 30 Tage vor.

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Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:34
@Still

Ich habe keine Rechnung gestellt, ich habe das Geld ausgelegt. Zahlungsziel vom Handwerker war sofort und ohne Abzug.

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Still  20.08.2021, 11:36
@Barkhorn

Ist mir klar. Soweit ich das aus dem Bauch heraus beurteilen kann, sind Forderungen Privat an Privat nicht geregelt, sondern an "Vernunft" gebunden. Wenn der Schuldner erst zum Monatsanfang wieder über Geld verfügt, wäre es extrem unsportlich, eine Forderung früher durchzudrücken.

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Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:42
@Still

Aus dem Bauch heraus finde ich es auch unsportlich mich den Flur aufstemmen zu lassen, wenn ich vermute mal es bekannt war, wo die Verstopfung herkommt.

Ich verstehe dich da schon, es ist halt so, daß ich das Geld leider auch nicht mal so rumliegen hatte, aber der Handwerker soll ja nun mal bezahlt werden, der kann ja nichts für meinen Mieter.

Ich werde mal versuchen, das Gespräch zu suchen-wenn er denn die Haustür öffnet....

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Still  20.08.2021, 11:47
@Barkhorn

Vermieter und Mieter lernen sich leider viel zu spät erst richtig kennen....

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Barkhorn 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:26

Danke für die Antwort. Wenn es keine gesetzliche Zeit gibt, dann wäre es ja auch ok zum Anwalt zu gehen. Ich bezweifle die Zahlung ebenfalls.

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Dann kam die Rechnung empfindlich hoch, aber was soll man machen?

zahlen; warum Notdienst? das hätte Zeit gehabt einen örtlichen Rohrreiniger zu suchen. so teuer sind die nicht.

Dieser meint, man habe aber immer 14 Tage Zeit *Stöhn*

nö, das was auf der Rechnung als Zahlungsziel angegeben wurde; können 3 Tage sein.

aber mit dem Notdienst hast gute Beweise

habe ich den Flur aufgestemmt um besser an der Rohr zu kommen

hier wirst ein Problem haben, diese Kosten vom Mieter erstattet zu bekommen, Rohrreiniger haben da so einige Möglichkeiten.