Notdienst wegen Abflußrohrverstopfung vom Mieter,wie sind die Zahlungsfristen?
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Letzte Woche Freitag hat mein Mieter mir morgens um 5:00 eine leichte Verstopfung der Toilette gemeldet, diese sollte seit ca 5 Tagen schon bestehen und der Arbeitskollege hat gemeint, der Vermieter müsste dafür aufkommen. Und ich würde bestimmt jemanden kennen, der es erledigen würde. Es wäre auch nichts dareingekommen, was da nicht reingehört. Alles gut und schön.
Problem Nr 1. leichte Verstopfung war über laufende Toilette.
Also gut. WC von der Wand und los. Mit Handelsüblicher Spirale. Mieter war übers Wochenende verreist. Somit hatte ich Zeit. Nach etlichen Versuchen und Verzweiflung und Kontaktaufnahme mit Mieter, ob wirkliche nichts runtergespült wurde, habe ich den Flur aufgestemmt um besser an der Rohr zu kommen. Zeitgleich wieder und wieder mit der Spirale und siehe da, es kam ein Hygienetuch zum Vorschein. Keine weiter Chance durchzukommen. Also musste der Notdienst ran. Der holte den Klassiker raus, frauenhygieneartikle noch mehr Hygienetücher. Fakt Mieter muss zahlen, Erstbezug vor 1.5 Jahren mit genau dem Mieter.
Dann kam die Rechnung empfindlich hoch, aber was soll man machen?
Ich habe die Summe sofort überwiesen laut Rechnung war es auch das Zahlungsziel. Meinem Mieter habe ich 3 Werktage gegeben um mich zu bezahlen.
Dieser meint, man habe aber immer 14 Tage Zeit *Stöhn*
Er wird die Summe nicht innerhalb von 3 Tagen zahlen.
Habe ich die Zahlungszeit meiner Privatauslage zu kurz gemacht? Wie sieht es in dem Fall aus? Zumal auch der Notdienst sagte, das es schon länger Probleme gegeben haben müsste bei dem Mist dort drin.
Ich bin da echt Ratlos und hoffe jemand kann mir da helfen-oder hatte einen ähnlichen Fall.
Ist ja auch nicht grad angenehm die Reparatur.
Danke schonmal für eure Antworten
3 Antworten
Das ist klar geregelt. Wasser Zulauf ist Vermietersache. Wasserablauf Mietersache.
Die Ursache ist bewiesen und du hast den Notdienst als neutralen Zeugen.
Über die Zahlungsfristen kann man sich jetzt trefflich streiten; Hauptsache er zahlt dir deine Kosten.
Falls nicht, würde ich eine Abmahnung schreiben, das Geld einklagen und eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dann kannst du am Ende des Mietverhältnisses dich an der Kaution schadlos halten. Du kannst dem Mieter auch zu bedenken geben, dass heutzutage Vermieter den vorherigen Vermieter anfragen, wie denn der Mieter so war; also eine Art Führungszeugnis. Da steht er dann mit so einer Geschichte mehr als doof da.
Ich denke eher, man müsste mehr sammeln zur ordentlichen Kündigung, das Mietrecht ist halt sehr für den Mieter da. Was ja auch in Ordnung ist.
Allerdings ist es emotional gesehen, schon Scheiße, wie er mit meinem Eigentum umgeht, auch wenn er es gemietet hat....
Auf jeden Fall solltest du das gerichtliche Mahnverfahren betreiben, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, bzw. der Mieter sich weigert. Das geht online gegen eine kleine Gebühr und vor allem (zunächst) ohne Begründung der Forderung. Erst wenn er gegenüber dem Gericht widerspricht, fordert das Gericht die Begründung der Forderung, was in deinem Fall überhaupt kein Problem darstellt. Das ganze geht wirklich kinderleicht und brauch definitiv keine Anwalt.
Hahaha, doch alle eingetütet. Im Notdienst muss man die Reinigung der Spirale gesondert bezahlen, dann kann man sie vor Ort reinigen und die Stücke einsammeln. Und Fotos so oder so und die Nachrichten, die hin und her gingen. Ist nur die Frage, ob ein Anwalt sie sehen möchte 🤣
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die ein Mindest-Zahlungsziel bestimmt. Sonst wäre Barzahlung ja auch gar nicht möglich...
Wenn du drei Tage festlegst, gelten die drei Tage. Ob du das Geld dann auch so schnell bekommst, wage ich mal zu bezweifeln.
Ist mir klar. Soweit ich das aus dem Bauch heraus beurteilen kann, sind Forderungen Privat an Privat nicht geregelt, sondern an "Vernunft" gebunden. Wenn der Schuldner erst zum Monatsanfang wieder über Geld verfügt, wäre es extrem unsportlich, eine Forderung früher durchzudrücken.
Aus dem Bauch heraus finde ich es auch unsportlich mich den Flur aufstemmen zu lassen, wenn ich vermute mal es bekannt war, wo die Verstopfung herkommt.
Ich verstehe dich da schon, es ist halt so, daß ich das Geld leider auch nicht mal so rumliegen hatte, aber der Handwerker soll ja nun mal bezahlt werden, der kann ja nichts für meinen Mieter.
Ich werde mal versuchen, das Gespräch zu suchen-wenn er denn die Haustür öffnet....
Danke für die Antwort. Wenn es keine gesetzliche Zeit gibt, dann wäre es ja auch ok zum Anwalt zu gehen. Ich bezweifle die Zahlung ebenfalls.
Dann kam die Rechnung empfindlich hoch, aber was soll man machen?
zahlen; warum Notdienst? das hätte Zeit gehabt einen örtlichen Rohrreiniger zu suchen. so teuer sind die nicht.
Dieser meint, man habe aber immer 14 Tage Zeit *Stöhn*
nö, das was auf der Rechnung als Zahlungsziel angegeben wurde; können 3 Tage sein.
aber mit dem Notdienst hast gute Beweise
habe ich den Flur aufgestemmt um besser an der Rohr zu kommen
hier wirst ein Problem haben, diese Kosten vom Mieter erstattet zu bekommen, Rohrreiniger haben da so einige Möglichkeiten.
Abgemahnt habe ich direkt. Ohne Zahlung darf ich ordentlich kündigen? An die Kaution habe ich gar nicht gedacht. Und die Vermieterauskunft, klar schreibe ich dann rein was alles so gemacht wird... Danke 😊