Für mich klingt das irgendwie nach einem Versuch des Cashin eines kriminellen "Autobumsers" zur Realisierung eines Versicherungsbetruges .

Von daher vermute ich mal , dass von dieser Seite an die Polizei durch den fehlgeschagenen Versuch an Dir als "Opfer" garnichts gemeldet werden wird .

Du selbst könntest es zwar bei der Polizei unter dem Aspekt einer versuchten Nötigung oder gar "Autobumserei" wohl im Rahmen eines Bürgerhinweises melden , aber dann solltest Du mindestens das Kennzeichen und im Bestfall dazu noch Fahrzeugmarke , Modell und Farbe angeben können .

...zur Antwort