Nötigung durch Hupen/Hinweis?
Hallo,
war auf der linken Spur mit ner hohen Geschwindigkeit unterwegs(170-200). Vor mir war ein ein anderer Fahrer und hatten guten Abstand (freie Autobahn). Nun hab ich weiter vorne in der mittleren Spur ein Fahrer gesehen der mit Linksblinker auf die Linke Spur wechseln wollte, was aber sehr gefährlich enden könnte für den Fahrer vor mir und hat den Vorgang abgebrochen und ihn weiter fahren lassen. Nun nach dem vorlassen wollte der Fahrer erneut nach Links abbiegen, aber ich kam noch hinter her und musste kräftig runter bremsen und wollte auf die mittlere Spur wechseln um keine Gefahr darzustellen. Aus Angst um dem Fahrer darauf hinzuweisen hab ich gehupt, dass ich auch da bin.
Jetzt hab ich Angst, dass der Fahrer vor mir das Geschehen anders aufgenommen hat und mich als Drängler oder ähnliches ansieht ( Nötigung ).
4 Antworten
Hupen um auf eine Gefahr hinzuweisen also eben wie bei Dir ist immer erlaubt. Zudem ist es eh nicht Nachzuweisen ob jemand gehupt hat.
Der vollpfosten kann froh sein, dass er noch lebt. Mach dir kein Kopf, wie DER gefahren ist war gefährlich. Du hast nur richtigerweise ihn auf deine schei*** hingewiesen. Solche Leute gehören einfach bestraft und von der Autobahn gezogen.
Aus deiner Beschreibung entnehme ich nichts, was gegen dich sprechen könnte. Die Frage ist aber, wie es der andere Fahrer wahrgenommen hat und darstellt.
Ist doch völlig egal, dann bekommt er nämlich eine Retourkutsche vom Anwalt des Fragestellers.
Ich habe schon viel gehupt und Lichthupe sowie linksgeblinkt auf der Autobahn wegen solchen pennern, Anzeige Gabs noch nie. Diese deppen sind eh schuld an der Situation! Ich reagiere nur angemessen auf Fahrfehler. So wie dee Fragesteller.
Danke für eure Rückmeldung👍🏼. Manchmal hat man halt Angst, obwohl man das richtige macht es trotzdem das falsche ist. Denke es wäre erst Nötigung bei Dauer hupen oder ausbremsen.
Ich hatte heute kurz gedacht dass es endet ( durch starkes bremsen, bin ich leicht gerutscht ). Hab mich hinter ihm gestellt und erstmal abreagiert.
Die Polizei sieht da auch mal über Mittelfinger hinweg habe ich schon mitbekommen, weil es einfach berechtigt ist bei so einem Mordversuch. Stell dir mal vor der depp fährt da mit 120 rüber und du hast 200 drauf…
ja natürlich darf man bei Gefahr hupen. Ok die Gefahr war jetzt schon vorüber aber im Endeffekt hast du auf dich aufmerksam gemacht, weil du eben den Sicherheitsabstand unterschritten hast und rechts überholen musstest um den Unfall zu verhindern.
Bei 200 km/h eh fast unhörbar das hupen, von den meisten Autos. Nur mit guter doppeltonfanfare (zB große BMW, Mercedes) hört man die Hupe noch deutlich.
Du beschreibst hier gerade sehr schön, warum ein Tempolimit auf der Autobahn nötig ist. Die Argumentation hätte ich mir nicht besser ausdenken können.
Das Hupen wird wohl folgenlos bleiben, ein einmaliges Hupen wird nicht als Nötigung ausgelegt. Hättest Du in dieser Situation einen Unfall gehabt, würde Dir allerdings mindestens eine Teilschuld zugesprochen werden, obwohl Du genau genommen keinen Fahrfehler begangen hast (nach Deiner Beschreibung). Das Überschreiten der Autobahnrichtgeschwindigkeit wird aber regelmäßig so ausgelegt, dass der Unfall wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre.
Denke mal er ist wegen dem Einfädelungsstreifen nach Links abgebogen um den Fahrer der sich einfädeln wollte Platz zu machen. Dabei hat er bestimmt nur nach rechts geschaut und die linkspurigen Fahrer vernachlässigt.
Also ist Hupen bei Gefahr in Ordnung? Zurzeit weiß man ja nie wie der Fahrer vor einem das aufnimmt und überhaupt sich bewusst war ob er sich in Gefahr gebracht hat.