Nichte konnte nicht zur Schule, weil sie erkältet ist und die Klausur nicht schreiben konnte, kann ich die Kosten für Schulbescheinigung von der Schule fordern?
Hallo,
die Schule verlangt bei Versäumnis einer Klausur ein ärztliches Attest. Da es sich hierbei um eine private Leistung handelt, wird oftmals von den Ärzten dafür Geld verlangt, was ich überhaupt nicht einsehe.
Kann man die Kosten für das Attest aus juristischer Ebene von der Schule verlangen, weil die Schule einen dazu verpflichtet ein Attest vorzulegen?
Liebe Grüße
Warum willst du die Kosten für ein Attest deiner Nichte von der Schule erstattet bekommen? Wenn überhaupt sind dafür die Eltern zuständig.
Weil die Schule ausdrücklich dafür verlangt und selbst die Eltern damit belastet werden. Meiner Meinung nach sollten solche Kosten übernommen werden, vor allem, wenn sie notwendig
6 Antworten
Der viele Unsinn, der hierzu geschrieben wurde, bedarf einer dringenden Richtigstellung:
- "Attest" ist der Oberbegriff für jede ärztliche Bescheinigung
- Eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (kurz: AU) ist ein Attest.
- Ein erkrankter Schüler erhält keine AU-Bescheinigung sondern ein formloses Attest, in welchem der Sachverhalt der Schul- oder Prüfungsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1; "gelber Schein") für gesetzlich selbst versicherte Arbeitnehmer ist das einzige Attest, für das der Patient nichts bezahlen muss.
- Für jedes andere Attest muss der Patient privat bezahlen, die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Meist wird die GOP (Gebührenordnungsposition) 70 in Rechnung gestellt, bei einem üblichen Hebesetz von 2,3 kostet sie 5,36 €, meist wird auf fünf Euro abgerundet.
- Der Arzt ist verpflichtet, Privatleistungen in Rechnung zu stellen, darf in besonderen Situationen (z.B. Bedürftigkeit des Patienten) jedoch darauf verzichten.
Daraus ergibt sich, dass Atteste, in welchen der Arzt eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bescheinigt, vom Schüler selbst zu bezahlen sind.
Weiterhin ist eine Schule gemäß den einschlägigen Schulordnungen berechtigt, bei Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein entsprechendes Attest zu verlangen. Die hierbei anfallenden Kosten trägt der Schüler selbst.
Selbst wenn du ihm die Hand bei der Unterschrift führst, darf er dafür etwas verlangen. Es handelt sich bei einer ärztlichen Leistung, wie wir ja eigentlich alle wissen sollten, um einen Dienst- und nicht um einen Werksvertrag.
Da wäre doch zunächst zu klären, ob die Schule tatsächlich auf ein kostenpflichtiges Attest besteht oder ob unter Umständen eine AU/Schulunfähigkeitsbescheinigung genügt hätte.
Letztere ist auf jeden Fall kostenlos zu erhalten.
Verstehe nicht warum euer Arzt für eine Krankmeldung Geld verlangt, bei einer Bescheinigung über irgendwas ist das ja noch etwas anderes, aber da nimmt auch nicht jeder Arzt Geld.
Das Geld werdet ihr aber von der Schule nicht wieder bekommen, ihr habt ja die Wahl ob ihr das Attest abhebt oder die Klausur nicht nachgeschrieben werden kann.
ich denke ihr solltet da aber den Arzt wechseln
Ein Attest ist in solchen Fällen nicht nötig. Lediglich der Nachweis der Schul- oder Arbeitsunfähigkeit.
Wenn es ein eintägiges Versäumnis ist gibt es keine AU/Schulunfähigkeitsbescheinigung, die gibt es erst ab den berühmten drei Tagen. Und für die eintägige verlangen die meisten Ärzte tatsächlich Geld.
Das Kind sollte es einem Wert sein. So oft wird das ja nicht geschehen.
Tatsächlich finden die Ärzte und insbesondere die Kinderärzte das selbst nicht gut.
demgegenüber aber als Beispiel eine Schulordnung
https://www.gymaltona.de/unsere-schule/oberstufe/28-oberstufe-sonstige/28-fehlzeitenregelung
Bei Fehlen an einem Tag mit Leistungsüberprüfung (Klausur, Referat, Test, Präsentationsleitung) wird grundsätzlich ein ärztliches Attest zusätzlich zur pünktlich erfolgten Krankmeldung verlangt.
D.h. es fehlt da grundsätzlich an Abstimmung zwischen Schulen, Krankenkassen und Ärzteverbänden :-(.
Jeder mir bekannte Arzt hat einen Block mit Vordrucken im A6-Format:
%Name% konnte am/von %Datum% bis %Datum2%
[ ] den Unterricht nicht besuchen.
[ ] am Sportunterricht nicht teilnehmen.
Das Ausstellen einer Krankheitsbescheinigung ist das Ausstellen eines Attestes. Und ja, Ärzte dürfen das und müssen sogar dafür Geld fordern.
Ich glaube, da wurde etwas falsch verstanden - wofür ein Attest? Eine Krankschreibung (AU) reicht völlig aus, und die ist kostenlos. Dafür wäre es aber notwendig, am Tag der Krankheit beim Arzt gewesen zu sein. Nachträglich wird kein Arzt eine Bescheinigung ausstellen.
Wenn ich die Schulunfähigkeitsbescheinigung selbst erstelle und lediglich nach der Unterschrift bzw. dem Stempel verlange, darf dann der Arzt dafür Geld verlangen? Er stellt mir ja im Grunde keine aus, sondern unterschreibt die von mir erstellte lediglich.