Neuen Führerschein beantragt, der Alte ist seit 1. 24 abgelaufen, wird der Neue zurückdatiert?

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§ 24a Abs. 3 FeV

Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. Grundlage der Bemessung der Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die vorangegangene Befristung endet. Satz 2 gilt auch, wenn die Gültigkeit des Führerscheins bei Antragstellung noch gegeben oder bereits abgelaufen ist. Abweichend von den Sätzen 2 und 3 ist bei der Ausstellung eines Ersatzdokuments und bei der Ausfertigung eines neuen Führerscheins wegen Erweiterung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder wegen Änderung der Angaben auf dem Führerschein Satz 1 anzuwenden.

Da es sich bei dir um die erstmalige Befristung handelt, wird er nicht zurückdatiert.

Bei der nächsten Verlängerung in 15 Jahren dagegen, würde er zurückdatiert werden.

Bei uns in Ö ist es so, dass das Gültigkeitsdatum mit dem Ausstelldatum zusammenhängt.

Ist beim Führerschein wie beim Reisepass so.