Neue Nachbarn beschweren sich wegen lauterem Bass trotz Absprache?

7 Antworten

Jeder Mensch,

hat einen anderen Geräuschpegel! Als vor 5 Jahren meine neuen Mieter, eine Familie mit 2 Kindern, in die EG-wohnung eingezogen waren, hatten sie schon nach Kurzem ihre Bässe besonders hervorgehoben, sodass es oben bei mir dumpf dröhnte.

Als ich das erlebte, habe ich sie kurz angerufen und sie haben die Bässe sofort zurückgestellt. Bis heute gab wegen Lärm oder sonst etwas keine Beschwerde mehr. Und das, obwohl die eine Tochter Flöte spielt und die andere und die Mutter auf dem neuen Klavier spielen, das sie sich inzwischen angeschafft haben.

Ein anderer Mieter dessen Wohnung mit Wohnzimmer im Dachgeschoss direkt über meinem großen Wohnzimmer liegt, hörte mehrmals so laut bei offenem Fenster bis spät in die Nacht Musik. Einmal drehte er die Musik am Tag so laut, daß ich zu ihm hochging und ihn aufforderte, die laute Musik leiser zu stellen! Er war auch sonst mehrmals ziemlich unverschämt, dass ich ihm gekündigt habe! Er fand keine Wohnung und lebt nun im Wohnungslosenheim!

Bei einem bisschen guten Willen, vor allem, wenn man Rücksicht auf andere nimmt, und nicht meint, man müsste mit seiner Selbstverwirklichung mit dem Kopf durch die Wand, ist ein friedliches Zusammebleben gegeben. Wenn also Deine Nachbarn sagen, dass Deine Bässe zu laut sind, dann tun sie dies nicht, weil sie Dir eins auswischen wollen, sondern weil sie dies so empfinden! Und wenn normale Leute Bässe durch Wände vom Nachbarn hindurchhören, dann müssen sie schon ordentlich laut eingestellt sein! Warum setzt Du Dir in diesem Fall dann keine Kopfhörer auf, dann belästigt Du niemanden mehr?

Im Übrigen: Sollte der Nachbar auf die Idee kommen und einen Sachverständigen kommen lassen, der bei dem durch Dich verursachten Lärm in ihrer Wohnung den Lärmpegel misst und sollte es dann so sein, dass dieses Gutachten bestätigt, dass die Bässe auf unzumutbare Weise laut sind, siehst Du alt aus:

Dann darfst Du nämlich nicht nur den Gutachter, sondern auch noch die gesamten Gerichtslosten bezahlen! Auch sein, plus Anwalt + Gutachter!

Und: In Deutschland gibt es kein Recht auf Lärm, das man gerichtlich durchsetzen kann! Sondern ein Recht auf Rücksichtnahme und Ruhe, was gerichtlich durch Sachverständigengutachten durchgesetzt werden kann! Zu diesem Recht gehört erstens ein angemessener Lärm- und Musikpegel von Zimmerlautstärke, sodass die Musik und der Lärm nur so laut sind, dass sie nicht durch Wände dringen oder wegen geöffneter Fenster im Nachbarhaus odeer der Nachbarwohnung gehört werden können sowie die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, in denen man z.B. zwischen 12-14 h werktags und abends nach 20 h und an Sonn- und Feiertagen nicht auf Teufel komm raus mit einer Bohrmaschine in Wände bohrt und auch sonst nach 22 h keinen Lärm macht! Dies betrifft, vor allem in einem Reihenhaus, auch Besuche!

Wenn man als Nachbar auf jeden Fall Rücksicht nimmt, erspart man sich viel Ärger! Und, zumindest für mich, ist nichts schlimmer als lärmende, und zwar wirklich laute und rücksichtslose Menschen, die nur an sich denken!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich höre auch liebend gerne Musik und das gerne auch mal etwas lauter. Deshalb habe ich hier mittlerweile ein ziemlich großes Sortiment an tollen Kopfhörern, für jede Situation den passenden.

Ich habe mir schon in meiner Jugend angewöhnt, Musik überwiegend mit Kopfhörern zu hören, weil es mich genervt hat ständig aufgefordert zu werden die Musik leiser zu machen. Als ich dann als Erwachsener ausgezogen bin - in ein Mehrparteienhaus - habe ich von dieser Gewohnheit nur profitiert, und meine Nachbarn auch.

Heute, ein paar Jahrzehnte später, wohne ich immer noch in einem Mehrparteienhaus, höre immer noch mit Kopfhörern, und alles ist gut.

Es gibt kein Recht auf unnötigen Lärm. Aber es gibt ein Recht auf Ruhe.

Eine Generalvollmacht Lärm verursachen zu dürfen wann du willst, und die Nachbarn sollen dich, wenn sie Entspannung brauchen, höflich darum bitten kurz mal ruhig zu sein, so läuft das nicht. Wenn man ein Einfamilienhaus irgendwo draußen in der Pampa hat, ohne unmittelbaren Nachbarn, dann kann man daheim eine Disco veranstalten. In einem Mehrparteien- oder Reihenhaus geht das nicht. Das wusstest du, als du in dieses Haus gezogen bist, oder hättest es zumindest wissen müssen. Dass deine vorherigen Nachbarn so nett waren den Lärm zu dulden bedeutet nicht, dass die neuen Nachbarn das nun auch ertragen müssen.

Es bleiben somit nur drei Optionen:

  1. Normale Zimmerlautstärke
  2. Kopfhörer
  3. Umzug

Du musst trotzdem auf den Nachbarn Rücksicht nehmen. Allerdings darfst Du auch mal Musik hören. Schwierig wird glaube ich erst nach 20 Uhr. Aber stundenlang Musik hören geht auch tagsüber nicht.

Deine Rechte hören dort auf wo die Rechte der anderen anfangen. Ich kann dir nur empfehlen wenn Du weitere Ärger aus dem Weg gehen willst kaufe dir am besten Kopfhörer.

Und an der ganzen Sache ändert auch nichts dass ihr irgendwie Eigentümer seid oder so.

Kann dir ja jetzt rechtlich keine Paragraphen nennen oder so aber ich meine mal das so gehört zu haben.

das mag sein das es früher mal geklappt hat aber mich würde das auch stören wenn im Reihenhaus neben an die Musik voll aufgedreht wird über das normale Maß (Zimmerlautstärke). Der Eine ist halt empfindlicher der andere Weniger.

ich arbeite auch viel im HO und da habe ich was gegen laute Beats von nebenan. .

Musik kann man auch gut über Kopfhörer hören... wir machen das schon lange so..

Hast du Pech. Deine Nachbarn haben ein Recht auf Ruhe und Lärmschutz. Vermeidbare Lautstärke, dazu zählt Musik darf nur so laut gehört werden, dass dadurch niemand belästigt wird und gilt auch tagsüber. Nachts und Feiertags sowieso.