Neue Heizungsanlage während der Trennungszeit-wer trägt die Kosten?
Mein seit 2,5 Jahren getrennt lebender Ehemann und ich sind Eigentümer eines von mir bewohnten Hauses. Ich stehe mit 2/3 im Grundbuch, er mit 1/3.
Wenn mir die Heizungsanlage bei der diesjährigen Prüfung stillgelegt wird, muss sich mein Mann dann an der Neuanschaffung beteiligen?
8 Antworten
Hallo Kirstenthh,
das ist eine gute Frage.
Ob er als Eigentümer etwas zahlt, dürfte eher eine freiwillige Entscheidung sein, die ihr gemeinsam treffen müsst.
Da du aber getrennt lebst, könnte sich dein Wunsch aus Gründen der Unterhaltspflicht begründen lassen. Der Partner muss, wenn du bedürftig bist, Unterhalt zahlen, der sich nach deinen während der Ehe bestehenden Lebensverhältnissen bestimmt. Du solltest dich möglichst anwaltlich beraten lassen.
Näheres zum Unterhalt in der Trennungszeit liest du schon mal hier:
https://www.trennung.de/unterhalt-im-trennungsjahr.html
Viel Erfolg.
iurFRIEND®AG
Zu 1/3 er und 2/3 du
Meines Wissens (ich kann mich irren!) müßt ihr beide als Eigentümergemeinschaft gemeinsam entscheiden, ob die Heizung erneutert werden muß und wenn ja, welche Heizungsanlage. Daraus würde sich dann auch die Aufteilung der Kosten (du 2/3, dein Mann 1/3) ergeben. Wenn du sie ohne vorherige (schriftliche) Zustimmung bestellst, mußt du die Kosten alleine tragen. Du hast keinerlei Vollmacht von deinem Mann, über seine Finanzen und seinen Eigentumsanteil zu entscheiden, indem du einfach eine neue Heizungsanlage einbauen läßt.
Ob dein Mann noch in dem Haus wohnt oder nicht, ist unerheblich. Es zählt ganz alleine sein im Grundbuch eingetragener Eigentumsanteil.
Er zahlt 1/3 der neuen Anlage, wenn es denn wirklich eine neue Anlage sein muss. Damit erhöht sich auch gleich der Wert des Hauses und das Geld holt er sich über den Kaufpreis (da du ihm ja das Haus abkaufen willst) zurück...
Allerdings muss er sein OK geben! Einfach mal so was Neues einbauen ist nicht!
Also solltet ihr euch mal demnächst zusammen setzen und das besprechen. Und vielleicht holst du dir ja schon mal Kostenvoranschläge für den Fall der Fälle ein, damit du vorbereitet bist.
Zahlst du Miete an ihn? Du hast dich getrennt, also, wenn du dir den Kauf des einen Drittel nicht leisten kannst, dann zahle Miete, denn er nuzt die Heizung ja nicht nur du. Alimente für die Kinder, okay, aber beim Sorgerecht für ein Haus hört es auf, wenn du dich von ihm trennst, dann richtig, nicht zu zwei drittel.
Dann hat er Pech gehabt, dann ist 33,33% der Anlage seine...
Ich will ja sein Drittel kaufen.....laufe ihm deswegen schon lange hinterher; er kann das noch nicht.....