Neue Arbeit gefunden, wie vorgehen?
Hallo ihr Lieben,
ich war die letzten paar Monate arbeitssuchend und habe nun eine neue Stelle gefunden.
Das Problem ist, dass die Arbeitsstelle diesen Monat am 15.02.22 losging, das Gehalt wird immer bezahlt für den Zeitraum 1-31 Tag des Monats, es kann aber immer bis zum 15ten dauern, bis das Gehalt überwiesen wird. Also erhalte ich zum einen ja erstmal nur ein halbes Gehalt und das auch noch mit Verzögerung
Das Problem ist jetzt, dass ich somit auf jeden Fall nochmal Arbeitslosengeld brauche, damit ich die Miete bezahlen kann.
Weis jemand wie genau das geregelt ist und/oder wie ich vorgehen soll?
LG und Danke
6 Antworten
Du müsstest bis einschließlich 14.02. Arbeitslosengeld und ab dem 15.02. Gehalt bekommen. Es entsteht also keine Lücke, wo Du kein Geld bekommst.
Hi wie kann mann geld fur agntur fur arbeit Leistung bekommen wenn er z.b in 15 ind der monat arbeit gefunden
Ihre, hab ich da was missverstanden?
Der FS schrieb, dass die Arbeit am 15.02. losging?
Du erhältst - bzw. erhieltest bereits per Monatsende Januar ALG I, für den Zeitraum 1.-15. 2. erhältst Du noch Leistungen.
Bei ALG II hast Du für den kompletten Februar Leistungen per Ende Januar erhalten - bedeutet letztendlich sogar, dass Du Leistungen wirst zurückzahlen müssen.
Auch wenn es sich hart anhört - jeder Bürger sollte entsprechend planen, gewisse Rücklagen "angelegt" zu haben.
Prinzipiell hast du natürlich recht, aber woher soll man denn Geld für Rücklagen nehmen, wenn man gerade so von Monat zu Monat durchkommt ?
ALG2 beantragen. Ob du es regulär bekommst oder als Darlehen hängt davon ab, wann dein erster Lohn eintrifft. Da der erste Lohn bei dir erst im Folgemonat kommt, dürftest du nichts zurückzahlen müssen.
Sprich mit der Agentur für Arbeit, da wird das geregelt. Evtl muss du bestimmte Summen zurück geben.
Du bekommt Arbeitslosengeld nur für den Zeitraum, den du tatsächlich arbeitslos bist. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes wird mit Beginn der neuen Arbeit eingestellt. Wie du nun bis zur 1. Gehaltszahlung finanziell über die Runden kommst, interessiert das Arbeitsamt herzlich wenig, weil kein Rechtsanspruch mehr besteht.
Das ist nicht richtig. Wenn der Arbeitantritt am 01.02. beginnt, endet gleichzeitig der Anspruch auf Arbeitslosengeld.