Arbeitsvertrag läuft aus - Neueinstellung in der selben Firma nach 3 Monaten Pause?

verreisterNutzer  09.02.2022, 15:11

Warst Du direkt in dem Unternehmen angestellt , oder lief das ganze zuvor über eine Leihfirma ?

paradisecircus 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 15:25

Ich war bzw. bin direkt in dem Unternehmen angestellt.

4 Antworten

Ein Arbeitgeber darf dir 2 mal hintereinander einen befristeten Vertrag anbieten, danach muss ein neuer Vertrag unbefristet sein.

Sei dir aber auch im Klaren, dass du mit jedem neuen Vertrag auch eine neue Probezeit hast, in der dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden darf!


paradisecircus 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 15:29

Das ist ein guter und wichtiger Punkt, danke!

0
paradisecircus 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 16:04
@weiserW0lf

Danke - die Befristung darf also 3x verlängert werden, die Gesamtdauer darf 2 Jahre nicht überschreiten. Meine Hauptfrage ist aber - sind 3 Monate "Pause" zwischendrin ein Problem?

0
weiserW0lf  09.02.2022, 16:08
@paradisecircus

Könnte höchstens bedeuten, dass so der Arbeitgeber versucht die 2-Jahres-Regelung zu umgehen, bzw. es nicht als Verlängerung anerkannt werden könnte - solltest du beim Arbeitsamt beantwortet bekommen.

1
DerCaveman  10.02.2022, 00:15
@weiserW0lf

Da steht allerdings nichts von 2 befristeten Vertraegen und auch nichts von einer neuen Probezeit. Das mit den von dir behaupteten 2 Vertraegen stimmt nicht und eine neue Probezeit gibt's bei einer Verlaengerung natuerlich auch nicht.

Ein neuer befristeter Vertrag ohne Sachgrund ist grundsaetzlich nicht zulaessig, wenn beim gleichen Arbeitgeber vorher schon einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhaeltnis bestanden hat.

0
paradisecircus 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 14:39
@DerCaveman

Warum ist es dann extrem üblich, dass Menschen 2x 1 Jahresverträge für den gleichen Job im gleichen Unternehmen bekommen? Das habe ich bereits selbst in der Vergangenheit genau so erlebt.

0
DerCaveman  10.02.2022, 14:43
@paradisecircus

Weil deren Einjahresvertraege vor Ablauf der Befristung verlaengert werden und es sich somit nicht um Neuvertraege handelt. Entscheidend ist, dass die vor Ablauf der urspruenglichen Befristung erfolgt. Danach waere es dann ein Neuvertrag, bei dem keine Befristung ohne Sachgrund mehr zulaessig ist.

1

Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher im Stand 2021 / 2022 , aber bei Beschäftigungsunterbrechungen > 1 bis 2 Monaten könnte tatsächlich das Problem einer unzulässigen "Kettenbefristung" für den Arbeitgeber entfallen , wenn der erste Fristvertrag selbst unbegründet auf 12 Monate limitiert war , und er ganz normal durch Erreichung seiner vorbestimmten Frist auslief .

In dem Fall könnte Dir der Arbeitgeber nach ( m.W. ) spätestens nach 3 Monaten "Pause" wieder einen neuerlich befristeten Vertrag selbst mit neuerlicher Probezeit selbst ohne jeweilige Begründung für PZ und Befr. anbieten .

Man möge mich korrigieren , wenn es inzwischen tatsächlich grundlegend anders wäre .

Du hast ein Recht auf ALG1. Wenn du dem Jobcenter mitteilst, dass du ab XY wieder eine Arbeitsstelle hast, dann wirst du auch nicht an irgendwelchen Maßnahmen o.Ä. teilnehmen müssen.

Ich habe herausgefunden, dass man mich nach dieser "Pause" festanstellen müsste, dass also ein weiterer 1-Jahres-Vertrag dann nicht mehr in Frage käme. Ist das wirklich so?

Nein, das ist nicht so.


paradisecircus 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 15:28

Die Info habe ich bereits an das Arbeitsamt kommuniziert. Die Frage ist nur, ob es ein Problem darstellt, dass ich genau in dem selben Unternehmen in der gleichen Position wieder eingestellt werden würde (und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld beziehe)

0
Ich habe herausgefunden, dass man mich nach dieser "Pause" festanstellen müsste, dass also ein weiterer 1-Jahres-Vertrag dann nicht mehr in Frage käme. Ist das wirklich so?

Und aus welchem Grund sollte das so sein? Was ist die Begründung dafür?


paradisecircus 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 15:32

Ich hatte dazu das Gesetz zum "Anschlussverbot" gefunden ->

Nach § 14 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) können Arbeitsverhältnisse mit oder ohne Sachgrund befristet werden. Die sachgrundlose Befristung darf jedoch höchstens zwei Jahre andauern und ist ausgeschlossen, wenn „mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat“.

0