Ab wie lange sollte ein Probearbeiten von den Arbeitssuchenden bei der Agentur für Arbreit gemeldet werden?
wenn sie eine option wählen: wie z.b. "immer, auch wenn sie nur 5 Minuten dauert", geben sie bitte eine genaue quelle an, in der so etwas eindeutig steht. zu ihrer info, nachdem ich eine internetsuche durchgeführt habe, bin ich auf die folgende website gestoßen, auf der anscheinend in einem gerichtsverfahren entschieden wurde, dass jede unbezahlte probearbeit, die mehr als 15 stunden pro woche dauert, vom arbeitssuchenden gemeldet werden muss, und anscheinend hat ein nicht tun dazu geführt, dass das arbeitslosengeld für den angegebenen zeitraum gestrichen wurde (es gibt einen abschnitt, in dem es heißt, dass diese regel von 15 stunden pro woche bereits irgendwo geschrieben steht und alle arbeitssuchenden sie kennen müssen):
Ich persönlich glaube also, dass die Antwort Nummer 4 die richtige ist, da ich auf der obigen Website Beweise dafür gefunden habe, aber wenn Sie der Meinung sind, dass es eine andere Antwort ist, zeigen Sie bitte das genaue Gesetz, in dem so etwas eindeutig steht.
"Antwort Nummer 4" = "nur wenn sie mehr als 15 Stunden pro Woche beträgt"
3 Stimmen
2 Antworten
Ganz gleich was du dir da erlesen haben willst, es ist prinzipiell jede Probearbeit ( unabhängig davon wielange sie andauert) anzuzeigen. Anderenfalls mußt du mit Konsequenzen rechnen.
Allein schon wegen Versicherung.
Das ist definitiv falsch. Ich habe irgendwo gelesen, dass es zumindest ein paar Stunden am Tag in Ordnung ist, aber ich finde es nicht wieder... auch das Gerichtsurteil wäre ein Witz, wenn Ihre Wahl richtig ist...