Nebenkosten Nachzahlung in einem Jahr stark gestiegen?


13.05.2020, 17:59

Einzelabrechnung S.1


13.05.2020, 18:00

Einzelabrechnung S.2

4 Antworten

In 2018 hattest Du 10 Monate und in 2019 12 Monate.

In 2018 waren Januar und Februar nicht dabei. Das sind bei den Heizkosten die 2 kältesten und damit teuersten Monate.

Das macht zumindest schon mal einen wesentlichen Teil der Unterschiede aus.

Gehe bei allen Positionen einzeln so vor, dass Du den 2019er Wert durch 12 teilst und dann mal 10 multiplizierst. Dann siehst Du einen realistischen Vergleich zwischen 2018 und 2019.

Du zahlst nicht für die Rauchmelder, sondern nur für die Wartung dieser Teile. Im Zweifel läßt Du Dir die zu Grunde liegenden Belege zeigen.

Die Abrechnung 18 war für 10 Monate, die für 19 für 12. Schon allein deshalb ist es logisch, dass die Betriebskosten höher geworden sind.

Gegen die Abrechnung 18 hättest du binnen 12 Monaten nach Zustellung Einspruch einlegen können. Die Frist ist     nun wohl abgelaufen. Es gab da schon Mängel: "Andere Betriebskosten" gibt es nicht, "Umlage Ausfallwagnis" unzulässig.

Die 19er kannst du noch reklamieren: Wieder Umlage Ausfallwagnis (unzulässig).

Betr. Rauchmelder ist das wohl die Wartung, die ist umlegbar.


albatros  14.05.2020, 10:49

Ich muss ergänzen: Die Abrechnung für 19 ist aus formellem Grund unwirksam, sie sollte deshalb zurückgewiesen und die Nachzahlung nicht geleistet werden. Offensichtlich war hier ein Lehrling am Werk: Die Kosten des Mieters sind in zwei Spalten (also doppelt) angegeben, dafür fehlt die Angabe des jeweiligen Umlageschlüssels. Die Abrechnung ist deshalb nicht nachvollziehbar.

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2018 waren die Monate Januar und Februar nicht dabei.

Hast Du für Heizkosten eine Einzelabrechnung bekommen?

Bei Rauchmelder ist vermutlich die Wartung gemeint.

Die muß jährlich erfolgen.

Allerdings sind die Kosten nur umlegbar wenn explizit im Mietvertrag vereinbart.


myponyteam 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 17:52

Die ersten zwei Monate können doch aber keinen Unterschied von 583,64€ machen.🤷‍♀️
Ja wir haben eine Einzelabrechnung für die Heizkosten gekriegt.

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anitari  13.05.2020, 18:06
@myponyteam

"Ihr Verteiler" ist in den Abrechnungen unterschiedlich angegeben. "Verteiler" ist eigentlich der Umlageschlüssel. Wohnfläche, Personen oder Wohneinheiten. Hier scheinen Kosten als "Verteiler" angegeben zu sein. Ist das eine Eigetumswohnung?

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anitari  13.05.2020, 20:02
@myponyteam

Trotzdem kann es eine ETW sein. Gehört dem VM das ganze Haus oder nur diese Wohnung?

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Für mich sind das zwei verschiedene Wohnungen, denn die Flächenangaben passen nicht.

Prüfe es bitte akribisch.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

myponyteam 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 18:01

Wo stehen Flächenangaben?

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schleudermaxe  13.05.2020, 20:11
@myponyteam

Ihr Verteiler, bei rd. 91 m² Wohnfläche, und da stimmt für mich so einiges nicht.

Die Angaben der einzelnen Verteilerschlüssel kann ich nicht zuordnen, sie passen einfach nicht.

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