Nebengewerbe dem AG nicht mitteilen?

2 Antworten

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe, das allerdings nicht in Vollzeit bzw. hauptberuflich ausgeübt wird. Besonders der Sozialversicherungsträger (die GKV) zieht, wie der Gesetzgeber, die Grenze bei 20 Arbeitsstunden pro Woche zwischen dem Gewerbe und der hauptberuflichen Tätigkeit. Außerdem gilt als Abgrenzungskriterium, dass aus dem Nebengewerbe weniger als die Hälfte des Einkommens entstehen darf.

Dabei gibt es auch keine Unterschiede bei der Anmeldung beim Gewerbeamt; die Anmeldung des Nebengewerbe ist identisch zu der eines Hauptgewerbes.

Allerdings muss der Arbeitgeber über das künftige oder bereits bestehende Gewerbe oder Kleingewerbe informiert werden. 

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Wer ein Nebengewerbe (auch als Kleinunternehmer) eröffnet, ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen, sofern er weiterhin eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ausübt. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Krankenkasse, die unbedingt über das Nebengewerbe informieren werden muss, um nicht ggf. den Versicherungsschutz zu verlieren.

Weitere Informationen zum Thema findest du hier:

https://sevdesk.de/lexikon/nebengewerbe/

Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine Pflicht dazu steht, dann passiert nichts. Wenn du aber gegen den Arbeitsvertrag verstößt, kann es Stress geben.