Neben dem Abitur arbeiten?

3 Antworten

Für schulpflichtige Jugendliche (unter 18 Jahren) gilt eine Einschränkung der Arbeitszeit auf 2 Stunden täglich. Ein Arbeitsvertrag oder Aushilfsvertrag eines Jugendlichen ohne die Einwilligung der Eltern ist gesetzlich verboten.

Für volljährige Schüler gilt nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für sie gilt das normale Arbeitsrecht. Sie dürfen mehr als vier Wochen im Jahr und auch außerhalb der Schulferien arbeiten. Das Gleiche gilt natürlich auch für Studenten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Eventuell kannst du Vollzeit arbeiten, aber neben der Schule ist das wirklich zu viel. Und ich glaub da nimmt dich niemand. Am besten du lässt es auf 450er Basis.