NC reicht nicht. Was kann ich tun?

3 Antworten

Kann doch sein, dass dieses Jahr der NC angehoben wird - ist ja immer der NC vom alten Semester/Jahr.

NC ist NC, da wirste nicht drumherum kommen, außer an einer anderen Hochschule.

Die Wartesemster können auch schwanken.


Secom  15.05.2011, 23:55

Huch, ich meinte: Kann doch sein, dass dieses Jahr der NC gesenkt wird [...]

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Auf Verdacht trotzdem bewerben, formlos und zwar auf einen Platz, der nicht über die ZVS vergeben wird. Gibt es theoretisch nicht, funktioniert trotzdem in seltenen Fällen. Bei mir z.B. :-)

Die amtliche Bedeutung von NC heißt beschränkte Zulassungszahl. Wenn also ein NC festgelegt wird, dann wird die Zahl der Studienplätze festgelegt an einer bestimmten Hochschule für ein bestimmtes Studienfach zu einem bestimmten Studienbeginn. Das ist eine haushaltspolitische Maßnahme. Sollte dann die Zahl der Bewerber größer sein als dieser NC (z.B. 70 Studienplätze), dann wird ein Auswahlverfahren durchgeführt nach Durchschnittsnote, Wartezeit und ggfs. weitere Auswahlkriterien. Dabei werden z.B. bei der Qualifikationsquote (Auswahl nach Abi-Schnitt) eine bestimmte Zahl von Plätzen besetzt in der Rangfolge der Abi-Noten. Die Durchschnittsnote des Letzten, der noch einen Platz erhielt in dieser Quote (gewöhnlich 20%), bildet mit seiner Note die aktuelle Auswahlgrenze. Diese Auswahlgrenzen werden dann veröffentlicht. Sie sagen nichts Genaues aus über künftige Auswahlgrenzen. Die ergeben sich aus dem jeweiligen Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Auswahlgrenzen zu NC-Auswahlverfahren werden nie im Vorhinein festgelegt!