Hallo Karin,

du kannst eine behördliche Namensänderung vornehmen lassen, da es aber euer Ehename ist, müsst ihr beide diese Namensänderung gemeinsam machen lassen. Das hieße, ihr heißt dann beide anders. Du müsstest aber gewisse Voraussetzungen mit dem Ehenamen mitbringen: Sammelname, schwer auszusprechen, äuslandischer Name, etc. Steht alles in der Verwaltungsvorschrift zur behördlichen Namensänderung. Dann könnt ihr eine Namensänderung auf deinen Geburtsnamen vornehmen lassen.

Einfacher wäre es für dich, einen Doppelnamen anzunehmen und dafür deinen Geburtsnamen voranzustellen. Das einmalig für den Eheparner möglich, dessen Name nicht Ehename geworden ist. Dann benutzt du im Alltag einfach deinen Geburtsnamen, das machen viele. Unterschreiben muss du offizielle Schreiben jedoch immer mit vollem Namen.

Das deutsche Namensrecht ist brutal.

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