Du bist hier völlig falsch, denn es ist tatsächlich die schwerste Entscheidung deines Lebens. Hier wirst du keine Hilfe erfahren. Im Gegenteil, wahrscheinlich wird die Frage wieder für eine ideologische Debatte herhalten müssen, welche dir wenig nützt. du brauchst auf dich zugeschnittene Hilfe. Diese erfährst du am besten bei Beratungsstellen wie pro Familia oder, falls due religiös bist, bei entsprechenden Beratungsstellen der Kirchen.
Wenn du zwischen heute und Montag deine Tage hattest, dann bist du unmöglich jetzt schon fruchtbar. Da musst du dich verrechnet haben. Normalerweise ist man 14 Tage nach der Menstruation fruchtbar, ein paar wenige Frauen auch schon etwa 10 - aber nicht kürzer. Wenn es nicht deineTage waren, sondern eine Zwischenblutung, dann ist es durchaus möglich.
ES schadet dem Kind nicht. Diesbezügliche Gerüchten kursierten mal bei Alternativmedizinanhängern im Web. Diese konnten allerdings keine Quellen nennen. Es gibt hingegen einige Fachartikel mit evidenzbasierten Studien, die keinen schädlichen Effekt von Ultraschall für das Kind finden konnten. Schädlich ist es für den Geldbeutel, wenn man zu oft schallt.. Es ist belegt, dass öfter als die drei von der Kasse bezahlten ULtraschalltermine nichts nützen, es werden nicht mehr Krankheiten entdeckt, die Babies kommen nicht geüsnder zur Welt. Aber es ist trotzdem ein schönes Gefühl für die Mutter, wenn sie ihr Baby oft sehen kann, also wer es mag, nur zu.
Auch bei mir war ein Ziehen im UL eines der ersten Zeichen. Je nachdem, wie weit du bist, wird man auf dem Ultraschall morgen nichts erkennen können. Der ARzt wird einen normalen Schwangerschaftstest mit dir machen, den kannst du auch schon heute haben - geh zum Drogeriemarkt, hol dir einen und hab Gewissheit.
Wenn du sagst Shop, dann handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer. Hier kommt es darauf an, warum du die Ware zurückgeben möchtest. Wenn die Ware defekt war oder von der Beschreibung im Angebot abweicht, dann muss der Verkäufer die Versandkosten für den Rückversand tragen. Wenn du die Ware zurückgibst, weil sie dir nicht gefällt/nicht passt/du nicht mehr willst, dann musst du selbst die Versandkosten tragen, wenn sich der Preis unter 40 Euro hält.
Er kann nach 6 Jahren die Vaterschaft nicht mehr anfechten. Das ginge nur, wenn er in den letzten 2 Jahren von umständen erfahren hätte, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Abgesehen davon, dass die Sache mit "dunkler Typ" wohl schon länger als 2 Jahre klar ist, wäre das auch kein Grund für eine Vaterschaftsanfechtung. Also eine Anfechtung wäre nicht mögich. Wenn das Kind bereits adoptiert wurde, gibt es auch keine Vaterschaftsanfechtung, es besteht ja dann keine Vaterschaft mehr. Es ist auch völlig sinnfrei, denn die Adoption hätte für ihn genau denselben Effekt - er hat keine Unterhaltsverpflichtungen und keine Rechte mehr, wie nach einer Anfechtung.
Das zuständige Amtsgericht für den Wohnort des Kindes ist zuständig. Dort musst du den Antrag stellen.
Das geht so einfach nicht. Für das alleinige Sorgerecht sind die Hürden sehr sehr hoch, gerade wenn es darum geht, das Kind von der Mutter zu trennen. Wenn er sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hätte, würde er das wissen. Das sind leere Drohungen. Die Tatsache, dass du das Kind ins Krankenhaus gebracht hast, als es zu dünn war, spricht eher für als gegen dich. Die Ärzte dort können sicher für dich aussagen, dass es sich nicht um Vernachlässigung, sondern eine Krankheit gehandelt hat.
Es haben nicht alle blonde Haare, aber ein paar schon. Dies liegt daran, dass blond rezessiv ist. War also irgendwann bei den Vorfahren mal ein Blonder dabei (und das ist gut möglich, denn die Ureinwohner haben sich ja hin und wieder mit den europäischen Einwanderern gemischt), so kann sich dies theoretisch weitervererben über Generationen, ohne dass es zum Vorschein kommt. Wenn nun eine Mutter und ein Vater mit diesem rezessiven Gen ein Kind zeugen, welches blond ist.
Jein. Es gibt die sogenannte Fristenlösung mit Beratungspflicht. Damit kann man aufgrund von Geldmangel, fehlendem Kinderwunsch, kein Partner etc. in den ersten 14 Schwangerschaftswochen straffrei eine Abtreibung vornehmen lassen. Hierbei muss die Schwangere sich auch nicht rechtfertigen, warum sie den Abbruch vornehmen lässt. Nach der 14. Schwangerschaftswoche, oder 12 Wochen nach der Zeugung, wird es schwieriger. Wenn man dann aufgrund solcher Probleme eine Abtreibung möchte, muss man nachweisen, dass man wegen dieser Probleme extreme psychische Probleme hat und deshalb das austragen des Kindes unzumutbar ist. Das liefe dann unter medizinischer Indikation und ist (theoretisch) bis zu den Eröffnungsewehen möglich. Da sind die Hürden aber sehr hoch.
Nein, so ganz stimmt das nicht. Vor einiger Zeit, als die Pille noch Hormonbomben waren, konnte man anstelle der Pille danach auch die normale Pille als Ersatz nehmen: 10 Pillen, dann 12 Stunden Pause, dann nochmal 12 Pillen. Von der Hormondosis war es in etwa äquivalent zur Pille danach. Allerdings wirkt es auch entsprechend, das heißt, es wird kein Fötus abgetrieben, sondern nur der Eisprung verhindert bzw. die Einnistung. Und man muss es natürlich 72 Stunden nach dem S*ex nehmen.
Problem ist, dass bei so einer "Überdosis" eine extremste Übelkeit einsetzt und man die ganzen Pillen übergibt. Und heutzutage sind die normalen Pillen auch zu schwach.
Meiner Meinung nach darf sich keiner, der nicht betroffen ist, solche Aussagen anmaßen wie: "Generell sollte man...", oder "Es sollte verboten sein". Sowohl ein behindertes Kind haben als auch die Folgen der Abtreibung sind alleine von den Betroffenen zu tragen und eine moralische Diskussion sollte nicht auf deren Rücken ausgetragen werden.
Ich wage zu behaupten, ich würde es nicht abtreiben lassen. Wobei ich auch noch nie vor dieser Entscheidung stand. Da ich das auch nicht entscheiden möchte, habe ich mich in der Schwangerschaft gegen diesen Test entschieden.
Nach dem ungeschützten Sex in etwa 12 Wochen. Es kommt aber auf die Berechnung der Schwangerschaftswochen an, und dazu muss eine Schwangerschaft festgestellt werden. Bis zum Ablauf der 14. SSW ist es möglich.
Lass dich nicht unter Druck setzen. Dass er droht, sich etwas anzutun, das ist einfach völlig daneben. Wenn Abtreibung für dich nicht in Frage kommt, behälst du das Kind, ganz einfach. Aus Unterhaltsverpflichtungen wird er nicht herauskommen. Wenn er nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennt, wird das ganze vor Gericht gehen. Da das Jugendamt im Namen des Kindes klagt, kostet dich das keinen Cent. In dieser Verhandlung wird auch der Unterhalt festgesetzt. Wenn er wirklich nicht zahlen will, wird der vom Gehalt gepfändet. Konzentriere dich auf dich und dein Kind, der Vater hat deine Sorge mit so einem Verhalten nicht verdient.
Das ist mir noch nie passiert, und ich war schwanger und habe es dementsprechend oft gegoogelt. Gegenfrage, was für eine Anzeige soll das gewesen sein? "Treiben sie bei uns in der Klinik ab" oder "Mit unserem Kräutermittelchen sorgenfrei zu Hause abtreiben"? Anzeigen dieser Art wären nicht legal, und Google hat da auch ein Auge drauf, wer Anzeigen schaltet. Kann es sein, dass du da etwas falsch verstanden hast? Es gibt z.B. Anzeigen, die Werbung für 3D-Ultraschall in Kliniken machen, oder MIttel gegen Schwangerschaftsbeschwerden.
Das geht leider so einfach nicht, mit einer Bescheinigung ist es nicht getan, du würdest dann ggf. auch psychologische Behanldung etc in Anspruch nehmen müssen. Die Hürden für einen Spätabbruch mit einer solchen Indikation sind sehr hoch. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als einen anderen Psychologen zu finden, der wahrscheinlich dieselbe diagnose stellt
Nein. Das scheitert am Visum. Für das WHV (das bräuchtest du zum Jobben) müsstest du mindestens 18 sein. Auch ein Touristenvisum oder Schülervisum ginge nur, wenn du eine Gastfamilie bzw eine Betreuungsperson dort hast. Am Besten ist die Website der Australischen Botschaft Berlin.
Dann geht das, das gibt ein spezielles Visum dafür. Allerdings könntest du danach nicht ein Visum beantragen, welches dich berechtigt, unabhängig vom AG zu bleiben.
Das kommt auch auf die Örtlichkeit an, und ob die Krankenschwester Zusatzqualifikationen hat. Im Endeffekt ca. 60 000 pro Jahr AUD
Hi, du meinst bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw Sorgerecht. Da es sich um deine Schwester handelt, wird das sehr schwierig werden. Da sie sich aber anscheinened in direkter Gefahr durch den Vater befindet - geh zum Jugendamt. Die werden sie ggf aus der Familie holen und dann, wenn du ein entsprechendes Leben aufgebaut hast, dir das Sorgerecht zusprechen.