Abtreibung ja oder nein was tun

Liebe Mitglieder Ich grübel hier über der schwersten Entscheidung meines Lebens.... ich hab vor einem Jahr meinen Mann verlassen aus der Ehe hab ich einen gemeinsamen Sohn (5). Bin in eine Wg zu meinem besten Freund gezogen, da ich mir sls Student keine eigene Wohnung leisten kann. Wir haben ein sehr inniges Verhältnis ich hab ihn wahnsinnig gern. Er hat mir sehr viel geholfen, als es mir schlecht ging. Ich habe ihn auch oft verletzt, da ich öfters zu meinem Ex zuruckgekrochen bin und immer wieder auf die Nase flog. Nun bin ich seit einigen Wochen mit ihm zusammen, da er eigentlich der ideale partner ist. Und schwups Kondom gerissen pille danach geholt und.... trotzdem schwanger. Ich befinde mich im letzten Semester meines Studiums, ständig kommen Gedanken an meinen Ex hoch. .. als ich mit ihm zusammen gekommen bin, war mir mein ex total gleichgültig. .. ich hatte abgeschlossen. Nun bin ich am überlegen abzutreiben. Eigentlich will ich das gar nicht, aber überall gibt es nur druck. . Meine Eltern flippen total aus, streichen mir die Unterstutzung, sagen ich soll es im teich ertranken.... in der uni bekommt man überhaupt kein Verständnis, mein Ex will keinen Unterhalt zahlen...der einzige der zu mir steht ist mein Freund. Der freut sich aufs baby. Er würde mich überall unterstützen und ich bin mir nicht mal sicher ob ich überhaupt weiter mit ihm zusammen sein will.... Meine Eltern wolleb, dass ich abtreibe und in ihre Nähe ziehe... Meinem freund würde es das herz brechen.... Ich weiss net was ich machen soll, vielleicht hat jemand einen Rat

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Du bist hier völlig falsch, denn es ist tatsächlich die schwerste Entscheidung deines Lebens. Hier wirst du keine Hilfe erfahren. Im Gegenteil, wahrscheinlich wird die Frage wieder für eine ideologische Debatte herhalten müssen, welche dir wenig nützt. du brauchst auf dich zugeschnittene Hilfe. Diese erfährst du am besten bei Beratungsstellen wie pro Familia oder, falls due religiös bist, bei entsprechenden Beratungsstellen der Kirchen.

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Wenn du zwischen heute und Montag deine Tage hattest, dann bist du unmöglich jetzt schon fruchtbar. Da musst du dich verrechnet haben. Normalerweise ist man 14 Tage nach der Menstruation fruchtbar, ein paar wenige Frauen auch schon etwa 10 - aber nicht kürzer. Wenn es nicht deineTage waren, sondern eine Zwischenblutung, dann ist es durchaus möglich.

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ES schadet dem Kind nicht. Diesbezügliche Gerüchten kursierten mal bei Alternativmedizinanhängern im Web. Diese konnten allerdings keine Quellen nennen. Es gibt hingegen einige Fachartikel mit evidenzbasierten Studien, die keinen schädlichen Effekt von Ultraschall für das Kind finden konnten. Schädlich ist es für den Geldbeutel, wenn man zu oft schallt.. Es ist belegt, dass öfter als die drei von der Kasse bezahlten ULtraschalltermine nichts nützen, es werden nicht mehr Krankheiten entdeckt, die Babies kommen nicht geüsnder zur Welt. Aber es ist trotzdem ein schönes Gefühl für die Mutter, wenn sie ihr Baby oft sehen kann, also wer es mag, nur zu.

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Auch bei mir war ein Ziehen im UL eines der ersten Zeichen. Je nachdem, wie weit du bist, wird man auf dem Ultraschall morgen nichts erkennen können. Der ARzt wird einen normalen Schwangerschaftstest mit dir machen, den kannst du auch schon heute haben - geh zum Drogeriemarkt, hol dir einen und hab Gewissheit.

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Wenn du sagst Shop, dann handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer. Hier kommt es darauf an, warum du die Ware zurückgeben möchtest. Wenn die Ware defekt war oder von der Beschreibung im Angebot abweicht, dann muss der Verkäufer die Versandkosten für den Rückversand tragen. Wenn du die Ware zurückgibst, weil sie dir nicht gefällt/nicht passt/du nicht mehr willst, dann musst du selbst die Versandkosten tragen, wenn sich der Preis unter 40 Euro hält.

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Er kann nach 6 Jahren die Vaterschaft nicht mehr anfechten. Das ginge nur, wenn er in den letzten 2 Jahren von umständen erfahren hätte, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Abgesehen davon, dass die Sache mit "dunkler Typ" wohl schon länger als 2 Jahre klar ist, wäre das auch kein Grund für eine Vaterschaftsanfechtung. Also eine Anfechtung wäre nicht mögich. Wenn das Kind bereits adoptiert wurde, gibt es auch keine Vaterschaftsanfechtung, es besteht ja dann keine Vaterschaft mehr. Es ist auch völlig sinnfrei, denn die Adoption hätte für ihn genau denselben Effekt - er hat keine Unterhaltsverpflichtungen und keine Rechte mehr, wie nach einer Anfechtung.

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Das geht so einfach nicht. Für das alleinige Sorgerecht sind die Hürden sehr sehr hoch, gerade wenn es darum geht, das Kind von der Mutter zu trennen. Wenn er sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hätte, würde er das wissen. Das sind leere Drohungen. Die Tatsache, dass du das Kind ins Krankenhaus gebracht hast, als es zu dünn war, spricht eher für als gegen dich. Die Ärzte dort können sicher für dich aussagen, dass es sich nicht um Vernachlässigung, sondern eine Krankheit gehandelt hat.

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Es haben nicht alle blonde Haare, aber ein paar schon. Dies liegt daran, dass blond rezessiv ist. War also irgendwann bei den Vorfahren mal ein Blonder dabei (und das ist gut möglich, denn die Ureinwohner haben sich ja hin und wieder mit den europäischen Einwanderern gemischt), so kann sich dies theoretisch weitervererben über Generationen, ohne dass es zum Vorschein kommt. Wenn nun eine Mutter und ein Vater mit diesem rezessiven Gen ein Kind zeugen, welches blond ist.

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Jein. Es gibt die sogenannte Fristenlösung mit Beratungspflicht. Damit kann man aufgrund von Geldmangel, fehlendem Kinderwunsch, kein Partner etc. in den ersten 14 Schwangerschaftswochen straffrei eine Abtreibung vornehmen lassen. Hierbei muss die Schwangere sich auch nicht rechtfertigen, warum sie den Abbruch vornehmen lässt. Nach der 14. Schwangerschaftswoche, oder 12 Wochen nach der Zeugung, wird es schwieriger. Wenn man dann aufgrund solcher Probleme eine Abtreibung möchte, muss man nachweisen, dass man wegen dieser Probleme extreme psychische Probleme hat und deshalb das austragen des Kindes unzumutbar ist. Das liefe dann unter medizinischer Indikation und ist (theoretisch) bis zu den Eröffnungsewehen möglich. Da sind die Hürden aber sehr hoch.

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Nein, so ganz stimmt das nicht. Vor einiger Zeit, als die Pille noch Hormonbomben waren, konnte man anstelle der Pille danach auch die normale Pille als Ersatz nehmen: 10 Pillen, dann 12 Stunden Pause, dann nochmal 12 Pillen. Von der Hormondosis war es in etwa äquivalent zur Pille danach. Allerdings wirkt es auch entsprechend, das heißt, es wird kein Fötus abgetrieben, sondern nur der Eisprung verhindert bzw. die Einnistung. Und man muss es natürlich 72 Stunden nach dem S*ex nehmen.

Problem ist, dass bei so einer "Überdosis" eine extremste Übelkeit einsetzt und man die ganzen Pillen übergibt. Und heutzutage sind die normalen Pillen auch zu schwach.

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Meiner Meinung nach darf sich keiner, der nicht betroffen ist, solche Aussagen anmaßen wie: "Generell sollte man...", oder "Es sollte verboten sein". Sowohl ein behindertes Kind haben als auch die Folgen der Abtreibung sind alleine von den Betroffenen zu tragen und eine moralische Diskussion sollte nicht auf deren Rücken ausgetragen werden.

Ich wage zu behaupten, ich würde es nicht abtreiben lassen. Wobei ich auch noch nie vor dieser Entscheidung stand. Da ich das auch nicht entscheiden möchte, habe ich mich in der Schwangerschaft gegen diesen Test entschieden.

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Lass dich nicht unter Druck setzen. Dass er droht, sich etwas anzutun, das ist einfach völlig daneben. Wenn Abtreibung für dich nicht in Frage kommt, behälst du das Kind, ganz einfach. Aus Unterhaltsverpflichtungen wird er nicht herauskommen. Wenn er nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennt, wird das ganze vor Gericht gehen. Da das Jugendamt im Namen des Kindes klagt, kostet dich das keinen Cent. In dieser Verhandlung wird auch der Unterhalt festgesetzt. Wenn er wirklich nicht zahlen will, wird der vom Gehalt gepfändet. Konzentriere dich auf dich und dein Kind, der Vater hat deine Sorge mit so einem Verhalten nicht verdient.

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Das ist mir noch nie passiert, und ich war schwanger und habe es dementsprechend oft gegoogelt. Gegenfrage, was für eine Anzeige soll das gewesen sein? "Treiben sie bei uns in der Klinik ab" oder "Mit unserem Kräutermittelchen sorgenfrei zu Hause abtreiben"? Anzeigen dieser Art wären nicht legal, und Google hat da auch ein Auge drauf, wer Anzeigen schaltet. Kann es sein, dass du da etwas falsch verstanden hast? Es gibt z.B. Anzeigen, die Werbung für 3D-Ultraschall in Kliniken machen, oder MIttel gegen Schwangerschaftsbeschwerden.

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Das geht leider so einfach nicht, mit einer Bescheinigung ist es nicht getan, du würdest dann ggf. auch psychologische Behanldung etc in Anspruch nehmen müssen. Die Hürden für einen Spätabbruch mit einer solchen Indikation sind sehr hoch. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als einen anderen Psychologen zu finden, der wahrscheinlich dieselbe diagnose stellt

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Nein. Das scheitert am Visum. Für das WHV (das bräuchtest du zum Jobben) müsstest du mindestens 18 sein. Auch ein Touristenvisum oder Schülervisum ginge nur, wenn du eine Gastfamilie bzw eine Betreuungsperson dort hast. Am Besten ist die Website der Australischen Botschaft Berlin.

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Dann geht das, das gibt ein spezielles Visum dafür. Allerdings könntest du danach nicht ein Visum beantragen, welches dich berechtigt, unabhängig vom AG zu bleiben.

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Was muss ich alles tun, was als erstes und was steht mir und meiner Schwester ( müssen hier rauß) zu

Es ist eine schwierige Situation, (schon seit Jahren) meine Schwester ist 15 und in der Ausbildung, ich bin 21 und habe auch noch ein halbes Jahr Ausbildungszeit. Ich bin gleich mit 18 ausgezogen und mit meinem damaligen Freund in eine Wohnung gezogen, im Jahr 2011 hat er mich einfach sitzen gelassen, mitten in der Ausbildung. Ich konnte die Wohnung dann nicht mehr finanzieren und bin zurück ins schreckliche Elternhaus. Die Vorgeschichte: Mein Vater wollte mich damals zum Sex, zwingen; ich war 15. Letztendlich hab ich mich mit meiner Schwester ins Bad eingesperrt.Ich möchte darauf auch gar nicht mehr weiter eingehen, es ist echt schwer drüber zu reden/schreiben. Er war betrunken! Paar Tage nach diesem vorfall, bemerkte meine Mutter dass ich sehr verstört war und ich erzählte ihr was an diesem Abend alles passiert ist. Wir flüchteten ins Frauenhaus, paar Tage später hat sie die Entscheidung getroffen wieder zu ihm zurück zu gehen. Ich musste natürlich mit meiner Schwester auch wieder zurück, er streitet bis heute alles ab... Er hat mich vor diesem Vorfall und danach oft geschlagen, wegen Kleinigkeiten! Mit der flachen Hand, mit der Faust mit Gürtel, Kabel ect. Ich musste das alles irgendwie ertragen meiner kleinen Schwester zu liebe. Als ich dann ausgezogen bin hab ich sie immer bei mir schlafen lassen wenn die Mutter mal wieder Spät- oder Nachtschicht hatte! Naja die Situation ändert sich nicht, er hat Sie erst einmal angefasst (bin natürlich dazwischen gegangen und hab ihm gedroht: wenn er sie noch einmal anfasst...) Er hat die kleine echt lieb man merkt es schon aber er trinkt immer und ist dann aggressiv, sucht Streit, ich hab einfach Angst. Ich bin eh schon die ganze Zeit auf Wohnungssuche für mich, aber die Situation ist vor paar Tagen wieder mal eskaliert. Mir ist klar geworden: Ich muss es irgendwie schaffen; wenigstens das Aufenthaltsrecht für meine Maus zu kriegen, ich werde zum Anwalt gehen müssen und jeden möglichen Scheiß beim Amt beantragen, damit ich mit ihr überleben kann. Jetzt ist die Frage: ich hab noch keine Wohnung für uns gefunden, muss ich zuerst zum Amt um Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen? Aber dafür brauch ich zuerst eine Wohnung, des Formular hab ich schon mal beantragt als ich sitzen gelassen wurde und da muss auch gleich der Vermieter was ausfüllen. Ich brauch das geld für die Kaution. Ich hab kaum Möbel. Ich weiß ich kann alles schaffen aber ich weiß grad nicht wo mir der Kopf steht.

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Hi, du meinst bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw Sorgerecht. Da es sich um deine Schwester handelt, wird das sehr schwierig werden. Da sie sich aber anscheinened in direkter Gefahr durch den Vater befindet - geh zum Jugendamt. Die werden sie ggf aus der Familie holen und dann, wenn du ein entsprechendes Leben aufgebaut hast, dir das Sorgerecht zusprechen.

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