Namen entfern kosten?

3 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Familiennamens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer bei deiner Eheschließung, Scheidung oder Adoption, kommt eine Namensänderung nur in einigen begründeten Ausnahmefällen im Wege eines behördlichen Namensänderungsverfahrens in Betracht. Eine behördliche Namensänderung kann bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Gründe, nach denen man den Vornamen ändern lassen kann, wären etwa, wenn z.B. das Geschlecht aus dem aktuellen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der aktuelle Name zu Wortspielen oder zur Lächerlichkeit einlädt oder der aktuelle Name umständlich auszusprechen und kompliziert zu schreiben ist.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1 022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Alles Gute für dich! 

Sag doch den Leuten um dich rum einfach sie sollen dich Aleks nennen und stell dich auch so vor.

Bei mir in der 'Klasse' sitzt eine, die heißt Josephine, aber nennt sich Josy und hat sich auch immer so vorgestellt. Wir haben auch eine Tatiana (oder sowas in der Art), die stellt sich als Tanja vor. Oder eine Viktoria, die stellt sich als Viki vor.
Ist in meinen Augen kein Problem und hätte ich nicht den Sitzplan für die Dozenten mal aus unserem Gruppenfach holen dürfen, dann wüsste ich das auch gar nicht.

du kannst ja wenn dich jemand fragt wie du heisst einfach aleks sagen