Name des Paten als Zweitname nachtragen lassen?
Wie oben genannt möchte ich den Namen meiner Patentante als Zweitnamen nachtragen lassen. Das ist bei uns in der Familie so eine Art Tradition, wurde bei mir bei meiner Taufe aber nicht gemacht. Gibt es die Möglichkeit ihren Vornamen als meinen Zweitnamen nachtragen zu lassen?
danke im Voraus!
3 Antworten
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Auch das offizielle Hinzufügen eines Zweitnamens ist nach dem Namensänderungsgesetz eine Namensänderung, für die man beim Standesamt einen Antrag auf behördliche Namensänderung stellen muss.
Eine solche Namensänderung setzt einen wichtigen Grund voraus, der Antrag muss also gut begründet sein. Z.B. müsstest du nachweisen, dass ein fehlender Zweitname für dich eine große Belastung darstellt. Das kann beispielsweise mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens geschehen. Doch die Entscheidung liegt letztendlich beim Standesamt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.
Alles Gute für dich!
Sehr gute Antwort; die Chance für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung aus den angeführten Gründen schätze ich erfahrungsgemäß leider als gering ein. Vielleicht lässt sich der Vorname der Patentante aber im kirchlichen Taufregister nachtragen, damit er wenigstens auf deinem Taufschein steht.
Vielleicht lässt sich der Vorname der Patentante aber im kirchlichen Taufregister nachtragen, damit er wenigstens auf deinem Taufschein steht.
Auch das wird wohl nicht gehen, da man auf einen Namen getauft wird und da steht eben nicht der zweite Name. Ein neuer Taufschein wird deswegen nicht ausgestellt.
Geht, kostet aber ganz ordentlich Gebühren.
Ja das ist möglich
Danke für deine Ausführliche Antwort!