Taufname = Zweitname?
Hallo,
ich stelle gerade einen Zeugnisantrag und frage mich, ob der Taufname (nicht der Geburtsname) gleichzeitig mein Zweitname ist?
Angenommen ich werde bei der Geburt "Max" genannt und meine Familie trägt den Namen "Mustermann" und einige Monate/Jahre später kommt es zur katholischen Taufe und ich bekomme zusätzlich den Namen "Peter".
Ist dann Peter mein Zweitname oder gehört es noch zum Vornamen?
3 Antworten
Ein Vorname, der bei der Taufe verliehen wird, hat rechtlich keine Gültigkeit. Dieser muss schon bei der Geburtsanmeldung beim Standesamt angegeben werden. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: "Peter" ist weder ein Zweitname, noch gehört er zum Vornamen! Wenn "Peter" amtlich sein, ginge dies nur durch eine behördliche Namensänderung, doch dazu fehlt es an einem wichtigen Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes.
Guten Morgen Batista,
der Zweitname ist der Name zwischen Vorname und Nachname.
Zum Beispiel: Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt heißt komplett:
Helmut Heinrich Waldemar Schmidt
Helmut ist sein Vorname
Heinrich und Waldemar sind Mittelnamen (= Zweitnamen)
Schmidt ist der Nachname
Viel Erfolg!
Karliemeinname
In deinem Beispiel wäre Peter nur der Taufname. Du könntest dann privat Peter auch als Rufnamen wählen, aber er steht halt in keinem Ausweis sondern nur in der Taufurkunde.