Vornamen oder zweitnamen Ändern vom kind 2 Jahre alt?

5 Antworten

Soweit ich weiss kann das ein Elterteil alleine nicht entscheiden, da müssen Beide Elternteile zustimmen und auch unterschreiben. Auskunft gibt dir da auch sicher das Standesamt


MaraMiez  23.03.2015, 16:58

Bei einem unehelichen Kind, bei dem die Sorgerechtsfrage nicht schon vor der Geburt geklärt wurde, hat allein die Mutter das Recht, zu entscheiden, wie das Kind heißen soll. Und im Nachhinein lässt sich das auch nicht mehr ändern.

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Nein, ist es nicht. Der Vaterschaftstest macht dich im Übrigen nicht zum Vater. Falls das Kind noch keinen Vater hast, musst du eine Vaterschaftsanerkennung machen, der die Mutter zustimmen muss, damit sie wirksam ist. Hat es bereits einen Vater, kannst du innerhalb der gesetzlichen Frist dessen Vaterschaft anfechten.


Man kann zwar Namen ändern, aber dazu braucht es einen zwingenden Grund, z.B. dass dieser Name anstößig wäre, oder das Kind aufgrund des Namens gehänselt wird usw. Wenn alles was dich stört die tatsache ist, dass der Ex den Namen ausgesucht hat, kannst du eine Änderung vergssen. Zudem ist es nicht ganz günstig einen Namen ändern zu lassen.

Nach 2 Jahren kannst du den Vornamen eines Kindern nicht mehr ändern... Das geht nur aus extrem wichtigem Grund den man glaubhaft machen muss... Und der bloße Vaterschaftstest und der Wille den Namen zu ändern weil der Ex ihn ausgesucht hat, sind meilenweit davon entfernt ein guter Grund zu sein.

hat der exfreund die vaterschaft anerkannt?


Frankfurt69 
Fragesteller
 23.03.2015, 15:53

ja er tritt von zurück ich trete ein, aber wie macht man das mit dem mnamen?

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TreudoofeTomate  23.03.2015, 15:54
@Frankfurt69

Witzig. Er kann nicht davon zurücktreten. Bei Abgabe der Vaterschaftsanerkennung wurde er über die Folgen belehrt. Jetzt muss er damit leben, dass er der Vater des Kindes und somit zum Unterhalt verpflichtet ist.

Du kannst den Namen nicht ändern lassen. Egal ob Vater oder nicht.

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MaraMiez  23.03.2015, 17:00
@Frankfurt69

Er kann davon nicht zurück treten. Er muss jetzt die Vaterschaft anfechten auf dem gerichtlichen Weg, das ist mit Kosten verbunden und Vaterschaftstest. Er muss einen machen und du auch, wenn du dann die Vaterschaft eintragen lassen willst.

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