Nachträgliche Anzeige wegen Ladendiebstahl?
Ich habe vor 3 Tagen 4 kleine Klopfer aus einem Edeka geklaut,Ich wurde von älteren betrunkenen Jungs gezwungen etwas zu klauen.ich habe mir also etwas eingesteckt mich hat eine Kundin gesehen ich habe Angst bekommen bin dann aus dem Laden gegangen habe die Flaschen hinterdem Laden abgestellt und bin wieder nach Vorne gerannt dort hat mich die Kassiererin durchsucht hat aber nicht gefunden, Und hat wmich gehen gelassen. 30min Später bin ich wieder zum Edeka gegangen und da waren die Flaschen weg.
Kann ich jetzt nachträglich noch eine Anzeige bekommen(haben von mir keine Personalien)
5 Antworten
Kann man, wird man aber nicht unbedingt
Wenn du gefilmt wurdest und man dich kennt kommt wahrscheinlich etwas
Da dir kein Diebstahl nachgwiesen werden konnte, gibt es keinen Grund für eine Anzeige
Da deine Identität unbekannt geblieben ist, wüßte ich nicht, wie überhaupt eine Anzeige gegen dich erhoben werden könnte.
Da dir kein Diebstahl nachgwiesen werden konnte, gibt es keinen Grund für eine Anzeige
Ich würde mal so früh nicht die Flinte ins Korn werfen. Viele Märkte haben, besonders im Kassen- und Spirituosenbereich Überwachungskameras installiert. Wenn ihn jemand auf den Kameras erkennt, kann man noch innerhalb von 90 Tagen nach Begehen der Tat einen Strafantrag stellen.
Fakt ist, das Diebesgut war bereits aus dem Laden, und für ihn zur späteren Abholung gesichert. Seine "Auftraggeber" müssen das wohl verfolgt haben, und haben sich dann das Diebesgut angeeignet.
Somit ist die Wegnahme und auch die Zueignungsabsicht begründet.
Klar, auf dem Video könntest du durchaus zu sehen sein und wenn du noch mal in den Laden kommst könnte dich jemand wiedererkennen.
das nicht aber ich würde den Laden die nächste Zeit nicht aufsuchen
Selbstverständlich. Diebstahl von geringwertigen Sachen kann bis zu 90 Tage nach Begehen angezeigt werden (Antragsdelikt). Hoffe mal, das der Laden keine Überwachungskamera hat, und man dich dort nicht kennt.