Ladendiebstahl was kommt auf mich zu, war ein Fehler und habe auch große Angst?

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Mit 18 bekommen die Eltern nichts mit.

Wenn er eine Anzeige macht, kann es sein, dass die Polizei von dir eine Aussage haben will. Da würde ich hingehen und alles zugeben und sagen, dass es dir leid tut. Vielleicht wird dann das Verfahren vom Staatsanwalt einfach eingestellt. Wenn du Ersttäterin bist, hast du gute Chancen für eine Einstellung. Ansonsten musst du höchstens mit einer kleinen Geldstrafe rechnen (Strafbefehl - also ohne Verhandlung). Die wird nicht in dein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen, weil zu klein. Das wars.

Tipp von mir: Mache das nicht mehr. Klauen ist wirklich nicht intelligent.


luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 18:38

Vielen Dank! Ich hoffe genau so wird es auch passieren .. alle anderen rieten mir davon ab zu dem Termin der Polizei zu gehen und irgendeine Aussage zu tätigen .. der Betrag war ja aber über 50 Euro findest du trotzdem dass es so mild ausfallen wird ? :/

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Hugito  02.08.2019, 18:42
@luelue123

Ja, eine Einstellung ist bei Dir als Ersttäterin wahrscheinlich. Voraussetzung ist aber, dass Du die Sache bereust. Deshalb ist es richtig, zur Polizei zu gehen und dort die Sache zuzugeben und zu sagen, dass das ein Fehler war mit dem Klauen. Wenn der Staatsanwalt das in der Akte liest, dass du es zugibst und bereust, dann wird er wohl die Akte zumachen und das Verfahren ohne Auflagen einstellen. Er hat schließlich Wichtigeres zu tun.

Anders ist es aber, wenn sich das wiederholt. Dann bist du nicht mehr Ersttäterin und dann wird man sich mit Dir mehr befassen.

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 18:46
@Hugito

Nein es ist das erste mal dazu gekommen .. das erste mal ein defektiv überhaupt gesehen und mir kamen auch da aus Angst die Tränen hoch . Ich wollte halt niemanden enttäuschen und als ich daran gedacht habe wie enttäuscht meine Eltern überhaupt sein werden kamen mit die Tränen .. es war halt alles so schnell und eigentlich wollte ich die Sachen ja mitnehmen aber als ich diese Tür mit einem Fuß betrat ist mir überhaupt aufgefallen wie eklig der ganze Akt ist und wie sehr andere doch dafür zahlen ..

doch ich als zurück ging war es schon zu spät der dedektiv nahm mich mit wegen versuchten Diebstahls

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Hugito  02.08.2019, 18:51
@luelue123

Ich verstehe. Aber so schlimm ist es ja auch wieder nicht. Du hast ja keine Bank ausgeraubt. Wichtig ist vor allem, dass es - egal wie es läuft - keinen Eintrag in dein Führungszeugnis geben wird (das brauchst du wenn du dich mal für eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle bewirbst). Deshalb wirst Du keinen Schaden von der Sache haben.

Du erledigst jetzt alles, was nötig ist und dann wird das Leben weiter gehen. In einem Jahr wirst du darüber lachen können und sagen: "Stell dir vor, ich hab mal was geklaut und mich dabei erwischen lassen. Ha Ha."

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 18:57
@Hugito

Du erleichterst mir gerade echt das Leben ..

denn alle anderen waren der Meinung, dass es einen Eintrag geben wird, ich eine Haftstrafe bekommen kann und mehrere tausend Euro zahlen kann

der dedektiv hat die wahre berechnet kam auf eine Summe von 60-70 Euro und war der Meinung dass ich mir keine allzu großen Sorgen machen muss und es keinen Eintrag geben wird

aber alle sagen was anderes ://

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Hugito  02.08.2019, 19:00
@luelue123

Vergiss, was die anderen sagen. Die haben keine Ahnung. Einen Eintrag gibt es erst bei Freiheitsstrafen oder Geldstrafen über 90 Tagessätze. Auch als Wiederholungstäterin würdest du bei einem Warenwert von 70 Euro keine 90 Tagessätze bekommen. Der Detektiv hat Recht: Es gibt keinen Eintrag.

Wie gesagt, Du hast keine Bank ausgeraubt.

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 19:03
@Hugito

danke !!! Und wie wahrscheinlich ist es dabei bei einem Warenwelt von 70 Euro nichts zahlen zu müssen also quasi Dass man es einstellt ?

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Hugito  02.08.2019, 19:05
@luelue123

Wie gesagt bei "tätiger Reue" (= zur Polizei gehen, alles zugeben und dich entschuldigen) ist die Chance einer Einstellung bei 90%.

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 20:25
@Hugito

Hoffentlich .. ich bereue es auch wirklich und es bedrückt mich echt. Vor allem kann ich meinen Eltern und meinem Freund nichts davon sagen und weine einfach vor mich rum

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Hugito  02.08.2019, 20:38
@luelue123

Und wenn deine Familie es doch mitbekommt, dann stehst Du einfach dazu. :)

Aber wahrscheinlich bekommen die das nicht mit.

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 20:42
@Hugito

Ich schäme mich zu sehr .. ich kann das alles nicht

meine Mutter wird überreagieren und zurecht sagen dass sie mich so nicht erzogen hat ..

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Hugito  02.08.2019, 20:46
@luelue123

Zum Erwachsenwerden gehört dazu, das man sich so etwas vorher überlegt.

Jetzt hast Du was geklaut und bringst das aber wieder in Ordnung. Mehr kannst Du im Moment nicht tun. Übrigens: Eltern lieben ihre Kinder i.d.R. auch dann, wenn die mal Mist bauen. Auch wenn sie sich dann aufregen. Das wird wieder vorüber gehen. Und morgen wird die Sonne wieder aufgehen.

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 21:03
@Hugito

Danke für deine Unterstützung und deine Aufmunternde art ehrlich .. das ist es was ich gebraucht habe

ich selbst weiß dass es moralisch gesehen beschissen ist das zu tun und will mich nicht rechtfertigen müssen. Denn ich habe es zugegeben und finde es echt lächerlich dass einige Menschen noch auf mir rumhacken und mir das schlechteste wünschen damit ich darauf lernen solle. Dabei war mir das da unten in dem Raum Als ich zsm gebrochen bin schon eine Lektion .. die ich übrigens nie vergessen werde

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luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 21:17
@luelue123

Denkst du ich sollte einen Anwalt einschalten oder ist das eher unnötig ?

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luelue123 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 10:57
@Hugito

Hey kann man sich vlt. Privat mit dir unterhalten oder per Mail ?

Hab gerade die Beratungsstelle der Polizei angerufen die waren der Ansicht dass es eine Haftstrafe sein kann...

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Hugito  03.08.2019, 18:50
@luelue123

Liebe Luelue123, danke für den Stern.

Habe das gerade gelesen. Zu Deinem Anruf bei der Polizei: Natürlich geben die als Auskunft das, was im Gesetz steht:

Diebstahl, § 242 StGB: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Das müssen die auch sagen, wenn man sie fragt, was die Strafe für einen Diebstahl ist.

Aber, bei geringer Schuld ist die Strafe kleiner, als wenn du z.B. schon zum 10. mal Gold im Wert von 1 Million geklaut hättest. Bei einem Ladendiebstahl, Ersttäterin, die alles bereut und nach der Tat einsichtig ist und alles zugibt, bei einem Warenwert von vielleicht 70 Euro, Ware danach wieder zurückgegeben oder bezahlt, wird es drei Möglichkeiten geben, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet:

  1. Einststellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.
  2. Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage (Zum Beispiel Zahlung von 100 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung oder Ableistung von einigen Sozialstunden in einem Altersheim, etc. Höhe Abhängig von Deinem Einkommen.)
  3. Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen (jeder Tagessatz in Abhängigkeit von deinem Einkommen; wenn du Schülerin oder Auszubildende bist vielleicht 5 Euro je Tagessatz; also 75 Euro; bei 10 Euro je Tagessatz 150 Euro)

Aber jeweils keine Eintragung im Führungszeugnis, da in jedem Falle unter 90 Tagessätzen!

So das sind die wahrscheinlichen Möglichkeiten.

Du musst jetzt eben die Nerven bewahren. Es kommt so, wie es eben kommt. Du machst bei der Polizei eine Aussage, wie besprochen. Bist dort anständig (Bitte auch die Polizisten nicht kritisieren, denn die machen nur ihren Job und wollen Dir nichts Böses.) Falls du noch keine Ladung bekommen hast, selber anrufen und einen Termin ausmachen (Sonst bekommst Du Post, die womöglich die Eltern sehen könnten.)

Danach wartest Du ab, was die Staatsanwaltschaft entscheidet. Ich tippe auf Nummer 1, Einstellung. Ist aber nicht sicher.

Ansonsten kannst Du nichts tun. Nur warten. Und die Dinge so nehmen, wie sie eben kommen. (Ein bisschen Angst hast Du schliesslich verdient, denn das was du klauen wolltest, haben vorher andere Menschen mit ihrer Arbeit herstellen müssen. Womöglich sind die auch nicht gut bezahlt worden und haben das Recht, wenigstens einen bescheidenen Lohn für ihre harte Arbeit zu bekommen. Den darf man ihnen nicht wegnehmen.)

Aber am Ende wird es nochmal gut ausgehen. Du wirst das alles mit Würde durchstehen. Egal was kommt. Viel Glück!

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Bitte um Rat 

Du hast ein Geständnis unterschrieben und bittest jetzt um Rat? Es besteht ja die Möglichkeit, dass eine Strafanzeige erstattet wurde, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren dann auch recht schnell eingestellt wird, weil Du Ersttäterin bist.


luelue123 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 21:17

Sollte ich ohne Anwalt zu der Einladung von der Polizei ?

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Ich hoffe, du wirst nie wieder was klauen und lernst daraus. Ich würde es meinen Eltern wirklich sagen. Beichte es ihnen, sag es tut dir Leid und wird nicht wieder vorkommen, sie können sich auf dich verlassen. Viel Glück 👍🏻🍀

Also wirklich. Bei den preisen bei primark muss man nicht klauen...


luelue123 
Beitragsersteller
 27.03.2020, 12:17

Also erstens war das ein Fehler.
zweitens ist das lange her.
und drittens war es eine jugendsünde. Ist halt passiert und schon abgehackt

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Nicht viel als ersttäter..

Wirst die Tage eine Anzeige von der Polizei bekommen mit einer Ladung. Wo du dann hingehst und dich dazu äußerst. Das ganze geht dann von dort zur Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann ob sie dich zum Gericht laden oder ob sie dir einfach einen Strafbefehl schicken. (Strafbefehl = Gericht bestimmt intern eine Strafe ohne das es zum Gerichtstermin kommt.)

Aber ob Strafbefehl oder Gericht.... mehr als ein paar Sozialstunden oder mit ganz viel Glück ein dududu wird wohl nicht bei rauskommen keine Sorge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Babygirl876  02.08.2019, 17:58

Naja du bist zwar 18 ..aber wenn du noch Zuhause wohnst ist die Wahrscheinlichkeit groß das deine Eltern einen der Briefe sehen werden ...

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