Nachschreibetermin Klausur Chemie - statt schriftlich aufeinmal mündlich?
Hey Leute,
meine Frage ist, ob es überhaupt erlaubt ist, dass man aufeinmal aus dem nichts meint, dass die nachgeschriebene Klausur aufeinmal als eine Art mündliche Prüfung geprüft wird.
Zu den Details:
- Ich habe dem Lehrer explizit vor 3-5 Tagen gefragt, ob wir die Chemie Klausur heute nachschreiben. Da ich bei dem Haupttermin nicht teilnehmen konnte und entschuldigt war etc. Er meinte ja, sie schreiben sie am Montag (heute) nach.
- Ich komme heute in die Schule und hatte mich normal für eine schriftliche Klausur vorbereitet mitsamt eines anderen Mitschüler, der diese auch nachschreiben musste. Bis dann aufeinmal uns mitgeteilt wurde, dass es mündlich geprüft wird.
- Ding ist, dass keiner von uns überhaupt wusste, dass es aufeinmal mündlich geprüft wird. Der Lehrer hat es keinen von uns Tage davor mitgeteilt oder sonstiges. Wir erfuhren es erst 45min vor der Prüfung.
- Der Lehrer hat es einfach so spontan heute im Raum gesagt und noch gemeint, dass der Direktor der Schule auch als Zweitprüfer dabei sein wird.
- Nachdem diese scheiße für mich dann vorbei war und ich meine Punkte bekam, meinte er nur "ja von dem mündlichen her hättest du es eh nicht besser gemacht im schriftlichen". Like wtf? Ich selbst weiß doch, worin ich gut bin oder nicht. Ich weiß, dass ich es im schriftlichen um einiges besser gemacht hätte, weil mir schriftlich mehr liegt als mündlich. Besonders weil da Berechnungen gekommen wären, die ich gut kann. Diese wurden aber bei meiner mündlichen Prüfung nicht mal abgefragt oder sonstiges. Hätte ich die Klausur schriftlich geschrieben, dann hätte ich da die Zeit nachzudenken, zu korrigieren und noch was zu bessern etc. Ich hätte mehr Punkte gehabt, eine bessere Note. Doch der Lehrer hat eben eine mündliche Prüfung gemacht. Er hat nur auf ein Thema was gefragt, und das von einem Thema, wo ich nicht so gut konnte. Die anderen Themen wo ich gut bin, kamen nicht dran. Die waren ihm egal.
- Er hat mich also auf nur ein Thema geprüft. Like was ist mit den anderen Themen? Nur weil ich das eine Thema nicht so gut kann, heißt es doch nicht, dass ich die anderen nicht kann? Was das?
Also bitte sagt mir, ob dies überhaupt erlaubt ist? Wegen dem scheiss ist meine Abi Note in Chemie dem Bach runtergegangen.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterRuelps/1650155709935_nmmslarge__554_0_3023_3024_02347bdedcb670d7c7e6b4ff084b1394.jpg?v=1650155710000)
Das Ganze ist ein zweischneidiges Schwert. Bei einer schriftlichen Prüfung hast Du sicherlich mehr Zeit und es gibt mehr Aufgaben und somit Möglichkeiten für den Lehrer einen Eindruck zu gewinnen, wie gut man sich wirklich vorbereitet hat.
Mündlich können nur ein oder zwei Themen gefragt sein, aber da hast Du ggf. die Möglichkeiten Dich besser und punktgenauer zu artikulieren als vielleicht schriftlich.
Du musst zudem berücksichtigen, dass der Aufgabentyp den Du vielleicht darauf hast zu den einfachsten gehört (nämlich AF1 - reine Reproduktion) und nichts über Dein tatsächliches Wissen aussagt.
Das Periodensystem rauf und runter aufsagen kann jeder, wenn er es auswendig lernt.
Die Aufgabe wurde vermutlich so gewählt, dass Du Wissen anwenden bzw. auch übertragen musstest. Es sollte dabei keinen Unterschied ergeben, ob das schriftlich oder mündlich abgefragt wird. Entweder beherrschst Du das Wissen oder nicht. Das bedeutet auch das oben erwähnte:
Irgendwelche einfachen Gleichgewichte auswendig zulernen und daraus Konzentrationen oder Mengen herzuleiten, ist für mich kein Wissen, sondern Mathematik.
Ich weiß ja nicht, was das Thema der Prüfung war, aber es ist immer riskant auf Lücke zu lernen. Es können immer Themen vorkommen, die Du genau NICHT gelernt hast und worauf die Klausur aufbaut. Vielleicht wäre die Frage oder Aufgabe, die Du erhalten hast, auch Teil der Klausur geworden? Ich sehe da nicht das große Problem.
Was war denn das Thema?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sushimett/1578584137124_nmmslarge__706_743_336_336_e9b7a0f852e2e577cfb9bb2e1b789083.jpg?v=1578584137000)
Bei solchen Sachen machen sich Lehrer selten angreifbar, das heißt das wird schon in der Prüfungsordnung so vorgesehen sein, dass man auch mündlich prüfen kann. Da musst du halt mal nachlesen, wenn dem nicht so ist, wäre die Prüfung anfechtbar. Es sollte darin auch geregelt sein, wann dem Prüfling der Prüfungstermin und die Art der Prüfung, sprich mündlich oder schriftlich, mitgeteilt werden muss. Ich persönlich halte es zumindest für unglücklich, so etwas so kurzfristig bekannt zu geben. Andererseits würde ich den Prüfern auch so viel pädagogisches Feingefühl unterstellen, dass sie in so einer Ausnahmesituation eben berücksichtigen, dass man als Geprüfter die Stärken des Schriftlichen nicht ausspielen kann, und sie deshalb die mündliche Prüfung so anlegen, dass man dennoch zeigen kann, was man kann. Das ist ja der Sinn einer solchen Prüfung. Letztlich ist es egal, ob schriftlich oder mündlich, man will sehen, ob du den Stoff beherrschst und wenn ja wie gut.
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Vielen Dank für deine Antwort. Dies hilft mir wirklich sehr. Ich werde mich direkt informieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hier steht es für Niedersachsen:
"Die Fachlehrkraft entscheidet, welche Form der Ersatzleistung..."
http://www.schure.de/22410/eb-vo-go.htm
Klar, der Vorlauf war etwas kurz, aber die Prüfungsform für das schlechte Abschneiden verantwortlich zu machen, naja...
VG
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