Nachschreibetermin Klausur Chemie - statt schriftlich aufeinmal mündlich?

3 Antworten

Von Experte Miraculix84 bestätigt

Das Ganze ist ein zweischneidiges Schwert. Bei einer schriftlichen Prüfung hast Du sicherlich mehr Zeit und es gibt mehr Aufgaben und somit Möglichkeiten für den Lehrer einen Eindruck zu gewinnen, wie gut man sich wirklich vorbereitet hat.

Mündlich können nur ein oder zwei Themen gefragt sein, aber da hast Du ggf. die Möglichkeiten Dich besser und punktgenauer zu artikulieren als vielleicht schriftlich.

Du musst zudem berücksichtigen, dass der Aufgabentyp den Du vielleicht darauf hast zu den einfachsten gehört (nämlich AF1 - reine Reproduktion) und nichts über Dein tatsächliches Wissen aussagt.

Das Periodensystem rauf und runter aufsagen kann jeder, wenn er es auswendig lernt.

Die Aufgabe wurde vermutlich so gewählt, dass Du Wissen anwenden bzw. auch übertragen musstest. Es sollte dabei keinen Unterschied ergeben, ob das schriftlich oder mündlich abgefragt wird. Entweder beherrschst Du das Wissen oder nicht. Das bedeutet auch das oben erwähnte:

Irgendwelche einfachen Gleichgewichte auswendig zulernen und daraus Konzentrationen oder Mengen herzuleiten, ist für mich kein Wissen, sondern Mathematik.

Ich weiß ja nicht, was das Thema der Prüfung war, aber es ist immer riskant auf Lücke zu lernen. Es können immer Themen vorkommen, die Du genau NICHT gelernt hast und worauf die Klausur aufbaut. Vielleicht wäre die Frage oder Aufgabe, die Du erhalten hast, auch Teil der Klausur geworden? Ich sehe da nicht das große Problem.

Was war denn das Thema?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – MSc in Biochemie

Bei solchen Sachen machen sich Lehrer selten angreifbar, das heißt das wird schon in der Prüfungsordnung so vorgesehen sein, dass man auch mündlich prüfen kann. Da musst du halt mal nachlesen, wenn dem nicht so ist, wäre die Prüfung anfechtbar. Es sollte darin auch geregelt sein, wann dem Prüfling der Prüfungstermin und die Art der Prüfung, sprich mündlich oder schriftlich, mitgeteilt werden muss. Ich persönlich halte es zumindest für unglücklich, so etwas so kurzfristig bekannt zu geben. Andererseits würde ich den Prüfern auch so viel pädagogisches Feingefühl unterstellen, dass sie in so einer Ausnahmesituation eben berücksichtigen, dass man als Geprüfter die Stärken des Schriftlichen nicht ausspielen kann, und sie deshalb die mündliche Prüfung so anlegen, dass man dennoch zeigen kann, was man kann. Das ist ja der Sinn einer solchen Prüfung. Letztlich ist es egal, ob schriftlich oder mündlich, man will sehen, ob du den Stoff beherrschst und wenn ja wie gut.


Qitem 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 16:06

Vielen Dank für deine Antwort. Dies hilft mir wirklich sehr. Ich werde mich direkt informieren.

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Hier steht es für Niedersachsen:

"Die Fachlehrkraft entscheidet, welche Form der Ersatzleistung..."

http://www.schure.de/22410/eb-vo-go.htm

Klar, der Vorlauf war etwas kurz, aber die Prüfungsform für das schlechte Abschneiden verantwortlich zu machen, naja...

VG