nachnamensamens änderung?
hallo wollte gerne wissen ob es möglich wäre den nachnamen meines sohnes zuändern in den nachnamen den ich habe geht das ohne weiteres oder gibt es da hürden die mutter meines sohnes ist auch damit einverstanden es ist der gröste wunsch meines sohnes er ist 13 jahre alt.
2 Antworten
Juhu!
Das gleiche Thema habe ich mit meinen Kindern (11 und 7). Sie möchten mit ihrem leiblichen Vater nichts (und zwar wirklich gar nichts mehr) zutun haben und auch nicht mit ihm in Verbindung gebracht werden.
Ich habe mir vor etwa einem Jahr einen Termin zur Beratung bei einer Anwältin gemacht und mir wurde folgendes gesagt, es gibt da nämlich zwei Fälle..
Bei meinem 7-jährigen Kind wäre es kein großes Thema, denn der Vater hat bei der Geburt einfach seinen Nachnamen eintragen lassen.
Bei meinem großen Kind gibt es keine Möglichkeit, denn da habe ich damals auf dem Standesamt eine Unterschrift geleistet, die es unmöglich* macht, den Nachnamen ändern zu lassen.
*sollte ich heiraten, können meine Kinder beide meinen neuen Nachnamen annehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe..
Sofern du also nichts unterschrieben hast, im Bezug auf den Nachnamen, sollte es durchaus die Möglichkeit geben, dass dein Kind einen anderen, bzw. deinen Nachnamen bekommt.
Vielen Dank für deinen Liebevollen Kommentar. Zu deinem ersten Punkt, dem Blödsinn. Der Nachname des Vaters in der Geburtsurkunde meines Kindes wurde von mir NICHT zugestimmt. Und zu deinem zweiten Punkt, ich habe lediglich das weitergegeben, was mir gesagt wurde. Wenn du das alles besser weißt, freut es mich. Ich wünsche dir einen schönen Tag und viel Liebe.
ob du zustimmst oder nicht, spielt jetzt keine rolle mehr für dich. das ist nun bestand und genauso wenig ohne zustimmung des anderen elternteils änderbar. aber es freut mich, dass du dich besser belehren lässt, wenn du es schon nicht weißt
wende dich ans standesamt oder die namensänderungsbehörde und lasst dort gemeinsam den namen des kindes ändern.
das ist blödsinn. der vater konnte seinen namen garnicht "einfach so" eintragen - es sei denn er hatte das sorgerecht oder ihr wart verheiratet.
wenn du mal heiratest, können die kinder nur dann einbenannt werden, wenn der vater seine zustimmung gibt.