Nachbar hält Hund nur draußen und dieser bellt um 3 Uhr Nachts mich jedes mal aus dem Schlaf. Ist das erlaubt?
Guten Tag,
seit einigen Tagen hält unser Nachbar seinen Hund nur noch draußen. Er hat ihm so eine dünne Plastikhütte zusammengebastelt und spät in der Nacht fängt der Hund jedes mal zu bellen was mich immer wieder wach macht. Ich komm nicht mehr zur Ruhe.
Ist sowas überhaupt im Nachbarschaftsrecht erlaubt das man seinen Hund 24/7 draußen hält. Es gibt doch bestimmt sowas wie Ruhezeiten was das Bellen im Freien angeht.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat eine Antwort wie die Rechtslage ist
Danke euch
7 Antworten
„Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist. Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.
Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.
Ordnungsamt einschalten und eventuell auch das zuständige Veterinäramt, falls die Haltung nicht rechtens ist wie zu kleiner Zwinger, Anbindehaltung etc
Zwingerhaltung ist mit strengen Auflagen verbunden.
In NRW sind sie zB in reinen Wohngebieten nicht erlaubt und in allgemeinen Wohngebieten ist die Haltung auf 2 Tiere beschränkt. Unter anderem.. es gibt noch mehr zu beachten, aber das sind so die ersten Regeln.
Was den Lärm angeht, müssen sich auch Hunde an Ruhezeiten halten. Zwischen 22 und 6 Uhr kann 10 Minuten Dauergebell bereits als Lärmbelästigung gelten.
In NRW kannst du den Bebauungsplan auch online einsehen.
https://bauportal.nrw/bauleitplaene-der-gemeinden-nordrhein-westfalen
Vielleicht gibt es sowas auch für dein Bundesland
Aber an wenn kann ich wegen der Ruhestörung wenden? Auch das Ordnungsamt? Die kommen aber nicht um 3 uhr Nachts rausgefahren. Was können die machen? Ich müsste es ja beweisen das er draußen bellt um die Uhrzeit
wenn der 2 mal bellt und ich die Polizei rufe dann können die doch auch nichts machen oder?
Lärmbelästigung ist Sache des Ordnungsamtes, nicht artgerechte Hundehaltung ist Sache des Veterinäramtes. Beide Ämter können zusammenwirken.
Bevor Anzeige erstattet wird, würde ich immer zu erst ein freundliches Gespräch suchen und je nach Einsicht ggf. weitere Schritte unternehmen.
Gefallen lassen musst du dir diese permanente nächtliche Lärmbelästigung nicht. "Der Hund des Nachbarn bellt immer lauter". Regt sich sonst keiner darüber auf oder bist du der einzige Nachbar?
Bei uns auf einem sehr kleinen, abgelegenem Dorf hat fast jeder einen Hund oder mehrere. Einige werden nur draußen auf dem Grundstück, überwiegend freilaufend, gehalten. Schutzhütte, Zwinger oder Scheune sind dann ihre Nachtlager. Jedenfalls achten alle Hundehalter auf strickte nächtliche Ruhe. Aber falls es ungewöhnliche Geräusche nachts gibt, meckert keiner über kurzes Gebell rum. Denn Wachsamkeit ist nun mal auch Aufgabe der Hunde, gerade wo es vor allem Probleme mit Wild gibt. Wenn meine im Haus anschlagen, weiß ich, dass sie es nicht aus Langeweile oder Vereinsamung tun. Lasse sie raus und kontrolliere auch selber.
Aufkeinenfall ist das rechtens. Ich habe bei uns in der Nachbarschaft ähnliches mitbekommen, und der Hundehalter wurde ermahnt. Mal abgesehen davon, dass ich als Hundemama eh nicht verstehen kann wie man seinen Hund bei dem Wetter im Garten nächtigen lassen kann. Barbarisch
Ich glaube da liegt die Zuständigkeit beim Ordnungsamt, aber besser du fragst explizit nochmal!
Können die mir auch sagen ob das halten draußen im Zwinger in meinem Wohngebiet erlaubt ist?
Da bin ich mir zwar nicht so sicher, aber ich glaube spätestens das Veterinäramt sollte helfen können
danke dir. Ich werde gucken was ich mache. Wenn es sich nicht bessert dann gehe ich erstmal zum Nachbarn und wenn der keine Lösung findet werde ich ihm schon im Gespräch sagen das ich dann dazu gezwungen bin entsprechende Schritte einzuleiten
Ja definitiv, das verstehe ich total. Ich habe selbst einen Hund, aber Ruhestörung ist Ruhestörung und dann bitte nicht auf die Kosten der Nachbarn. Vor allem nicht wenn der Hund auch noch im Winter im Garten gehalten werden soll
Das Ordnungsamt deiner Gemeinde ist hier zuständig. Die werden das überprüfen und gegebenenfalls das Veterinäramt einschalten. Einfach anrufen und den Fall schildern. Die geben deinen Namen auch nicht weiter.
Das nicht mal ein richtiger Zwinger. Viel zu dünn aber mal davon abgesehen wo kann ich nachfragen ob eine Haltung in meinem Wohngebiet draußen erlaubt ist?