Nach Schule arbeiten gehen?

1 Antwort

Du müsstest dafür sorgen, dass Du unter dem Radar bleibst und von der Schulbehörde nicht angeschrieben wirst. Schulpflichtig bist Du jedenfalls bis zu Ende des Schuljahres, in dem Du das 18. Lebensjahre vollendet haben wirst.

Außerdem müsstest Du darauf hoffen, dass sich der potentielle Arbeitgeber nicht für die Schulgesetzgebung interessiert. Wenn Du also einen Schülerjob machst, etwas anderes kommt nicht infrage, darf sich der Arbeitgeber nicht wundern, dass Du tagsüber arbeiten kannst

Gruß Matti.