nach scheinstudium richtig studieren?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Gib auf keinen Fall 5,0 an, wenn du nicht tatsächlich eine Prüfung versemmelt hast (oder angemeldet warst und nicht hingegangen bist,). Du hast aber nach meinen Verständnis gar keine Prüfung abgelegt, von daher ist "nicht erbracht" am nächsten.

2. Nein, das ist kein Immatrikulationshindernis, keine Sorge .

Beste Grüße und viel Spaß beim Studium!


lanatic 
Fragesteller
 12.06.2021, 18:00

okay, das beruhigt mich! vielen dank!! noch eine frage: auch wenn es kein immatrikulationshindernis ist - könnte es sein, dass die uni mich kontaktiert und fragt, warum ich "nicht erbracht" angegeben habe?

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Ansegisel  12.06.2021, 18:05
@lanatic

Schau mal in den Immatrikulationsantrag. Vielleicht wird dort schon eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der alten Uni verlangt oder eine Notenübersicht? Nachgefordert wird in der Regel eher nicht.

Ansonsten frag sich direkt im Immatrikulationsamt der Hochschule nach. Die wissen genau, was sie brauchen.

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lanatic 
Fragesteller
 12.06.2021, 18:35
@Ansegisel

ich habe gerade gesehen, dass man bei den leistungspunkten/der durchschnittsrote nur zahlen angeben darf. muss ich jetzt doch 0 und 5,0 angeben?

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Ansegisel  12.06.2021, 18:41
@lanatic

Hast du denn Noten erworben? Dann würde ich 0 wählen, 5 suggeriert "durchgefallen".

Aber an dem Punkt empfehle ich tatsächlich die Rücksprache mit der Hochschule.

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lanatic 
Fragesteller
 12.06.2021, 18:49
@Ansegisel

nein, ich habe nicht an vorlesungen / prüfungen teilgenommen und auch keine noten erworben. ok, dann mach ich das. danke!

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