Nach Kündigung Fließbandarbeit?

1 Antwort

 Ich war bisher insgesamt 3 Wochen á 8 Stunden am tag am Fließband. Somit bietet es keinen Lehrfaktor mehr für mich.

Das kannst Du der zuständigen Kammer (z.B. IHK) melden sowie der zuständigen Gewerkschaft.

Du bist Azubi, der AG ist verpflichtet Dich nach dem Ausbildungsplan einzusetzen und nicht damit eine Vollzeitkraft ersetzt wird.

Du kannst Deinem AG auch empfehlen, sich den § 14 Berufsbildungsgesetz anzuschauen. Da steht z.B. im Abs. 2:

"Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind"

Wo ist der Ausbildungszweck bei permanenter Fließbandarbeit?