MwSt. zurück wenn Kleinunternehmen Rechnung ausstellt?

3 Antworten

Manche Kleinunternehmer machen den Fehler, dass sie auf ihren Rechnungen MwSt./USt. ausweisen und wundern sich dann, dass irgendwann das Finanzamt anklopft und eine Stange Geld von ihnen haben möchte.

Bei einer Abschreibung hat die Firma nur einen Vorteil entsprechend dem Steuersatz. Insofern wäre das nachteilig .

Da der Kleinunternehmer keine MwSt berechnet, bezahlt die GmbH auch keine MwSt. Bei der Abschreibung der umsatzsteuer wird dann nichts angesetzt. Wie sonst auch üblich geht der Aufwand lediglich ertragsteuerlich ein. Es macht keinen großen Unterschied ob die MwSt bezahlt und dann mit der USt verrechnet wird oder ob sie gar nicht erst bezahlt wird. Außer man liegt an bestimmten grenzbeträgen mit der USt das sind aber Einzelfälle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

KleverNRW  16.06.2024, 22:25

Sicher macht das einen Unterschied. Wenn die Umsatzsteuer bezahlt wird, kann man sie ganz verrechnen. Wenn sie abgeschrieben wird , hat man nur einen Vorteil entsprechend des Steuersatzes.

GreenxPiece  16.06.2024, 22:36
@KleverNRW

Sorry dein Kommentar macht für mich keinen Sinn. Vielleicht formulierst du es anders. Außerdem geht es hier um MwSt aus Sicht der GmbH.

KleverNRW  16.06.2024, 22:44
@GreenxPiece

Wenn die Umsatzsteuer ausgewiesen wird , kann die Firma sie ganz geltend machen gegenüber dem Finanzamt. Wenn sie nicht ausgewiesen wird , werden sie als Anschaffungskosten aktiviert und abgeschrieben. Abschreibungen sind Aufwand. Bei Aufwand entsteht ein Steuervorteil entsprechend dem Steuersatz.

GreenxPiece  16.06.2024, 22:48
@KleverNRW

Das stimmt nicht. Auf Seiten der GmbH (nicht des Kleinunternehmers) macht es aufwandstechnisch absolut keinen Unterschied, da lediglich der netto Betrag als Aufwand zählt. Egal ob da noch MwSt drauf kommt oder nicht.