Mutter verklagen wenn verstorben?

PeterP58  25.04.2025, 16:15

Gibt es überhaupt ein lohnenswertes Erbe? Weil - so blöd es klingt - kann man auch Schulden erben!

Ladydriver 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 19:30

Ja waere schon im Plus...

12 Antworten

Im Recht gilt "audiatur et altera pars", zu Deutsch "auch die andere Seite [Deine Mutter] muss gehört werden und eine Gelegenheit haben, sich zu äußern". Da sie das jetzt nicht mehr kann, kannst Du sie nicht mehr verklagen und demnach auch nichts von ihren Erben bekommen.

Tut mir leid aber das wäre ja auch abartig wenn jemand (oder stellvertretend die Erben) verurteilt werden könnte, ohne eine Chance zu haben, eine Gegendarstellung vor Gericht bringen zu können. Zumal Ansprüche auf ein Straf- oder Zivilverfahren wegen Körperverletzung auch irgendwann verjährt sind, das dürfte längst vorbei sein.

Damit hättest Du Dich gegen die Mutter wenden müssen. Du kannst höchstens bei Nachweis schwerer Schäden die eine Erwerbstätigkeit dauerhaft ausschließen, beim Staat Grundversorgung beantragen (dafür muß man aber schon den Kopf unterm Arm mitbringen damit es glaubhaft ist) oder hier mal schauen ob Du die Bedingungen erfüllst: Opferentschädigungsrecht - BMAS Ansonsten kannst Du Deiner Mutter nur aufs Grab spucken, wer zu spät kommt den bestraft das Leben, sprich wer sich zu Lebzeiten des Täters nicht um sein Recht kümmert, hat später nichts mehr zu wollen.

Nein.

In dem Zusammenhang möchte ich dich auf § 189 StGB hinweisen. Nur der Vollständigkeit wegen.

(Alternativ kannst du dir jedoch professionelle Hilfe suchen, um das zu verarbeiten.)

Eine Tote kann nicht angeklagt oder bestraft werden.

Gegen die Enterbung kannst du gerichtlich vorgehen.


Daoga  25.04.2025, 16:17

Vorausgesetzt bei der war überhaupt was zu holen. Sonst lohnt sich das nicht.

Verstorbene kann man nicht verklagen.

Du kannst von dem Erbe dein Pflichtteil (soweit ich weiß, i.d.R. die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil) einfordern.