Urlaub Weihnachten und Silvester bei der Zeitarbeit?

5 Antworten

Schau mal, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn die Firma, dort wo Du jetzt eingesetzt bist, am 24.12. und 31.12. geschlossen hat, dann kannst Du zwar nichts dafür, weil Du ja eventuell lieber arbeiten würdest und Geld verdienen möchtest, a b e r : ich glaube 1/2 Tag muss Du nehmen und 1/2 Tag muss Deine Zeitarb.Firma bezahlen, also jeder dann 1 Tag. Aber das ist bei jeder Firma anderst. Ich würde sagen, freu Dich, dass Du an diesen beiden Tagen ,,frei hat,, und rede mit Deiner Firma, evtl. jeder 1/2 zu 1/2...LG und Frohes Fest :-)!


lol0815 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 16:34

Es geht doch gar nicht darum was in meinem Arbeitsvertrag steht. Wollte wissen wie der Gesetzgeber das sieht. Wenn Arbeitnehmer an eine Firma verleihen werden dürfen sie nicht schlechter gestellt werden wie Festangestellten der Entleihfirma . Und in diesem Fall wäre ich schlechter gestellt. Weil die Angestellten der Entleihfirma diese 2 Tage unentgeltlich freigestellt werden.

Ich soll nun 2 Urlaubstage nehme für 2 Tage die ich nicht arbeiten kann.

Bin bis 4.01. an die Entleihfirma verliehen.

Danach hat die Zeitarbeitsfirma keinen Job mehr für mich und nun hat sie mir gekündigt. Da ich erst seit 1/2 Jahr in der Zeitarbeitsfirma beschäftigt bin beträgt die Kündigungsfrist lediglich 14 Tage. Wenn sie mir nun mit sofortiger Wirkung kündigt.

Bedeutet das für mich 2 Tage Urlaub für 24. und 31. dann noch 6 Tage Resturlaub weil ich die letzten 5 Monate ununterbrochen gearbeitet hab.

Und dann wieder arbeitslos ab 16.1.2018.

Ganz Toll !! Und 2 Tage Urlaub wo mir das Geld dringend fehlt.

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.Ich bin in der gleichen Situation wie Du. Ich habe für die beiden Tage auch 1 Tag Urlaub nehmen müssen.

Aber: Es gibt auch Feste Mitarbeiter in Firmen die auch für diese beiden Tage 1 Tag Urlaub nehmen müssen. Das hat rein gar nichts mit zeitarbeit zu tun.

Mal macht das eine firma über 2 X 4 ÜberstStunden, und andere machen das über 2 x 0,5 Urlaubstage. Das ist normal und alles rechtens

Genieße den Heiligabend und Silvester ohne arbeiten zu müssen und gut ist. Ansonsten kannst du dich ja bei Mcdonalds als Burgerbrater bewerben. Da wird Heiligabend und Silvester gearbeitet. Dann hast du deine arbeit 😂


lol0815 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 16:52

Auch eine Idee.

Nach über 35 Jahre sozialversicherungspflichtiger Arbeit ist es manchmal schon deprimierend für einen Hungerlohn bei einem Sklavenhändler beschäftigt zu sein. Der mich wie jetzt mal wieder nach 5 Monaten kündigt da er ab dem 4.1. wieder keinen Folgejob für mich hat.

Bei der Firma bei der ich die letzten 5 Monaten für wenig Geld einen guten Job gemacht habe, darf ich mich nicht direkt bewerben da ich eine Bewerbungs-Sperre von 1 Jahr habe, außer die Firma würde eine Ablöse für mich zahlen (staatliche Unternehmen haben aber dafür kein Budget).

Für mich ist Zeitarbeitsfirmen inzwischen kein Jobvermittler sondern Jobverhinderer.

Wünsch allen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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emil353  22.12.2018, 16:59
@lol0815

wie gesagt, ich bin auch über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt, und dort bin ich bei einer Firma ausgeliehen.

ich weiss, dass wegen der zeitarbeitsfirma dich dort nicht bewerben kannst, da verleiher und entleiher ein arbeitnehmerüberlassungsvertrag herrscht.

ich sehe es aber so: ohne diese Zeitarbeitsfirma wüsstest du nichts von der stelle wo du grade bist. Du wärst ohne deine Zeitarbeitsfirma nie in der firma reingekommen.

so ist halt das leben

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Sofern in Deinem Arbeitsvertrag bei der Zaffe nicht explizit vereinbart wurde, dass Feiertage durchaus regelmässig als Arbeitstage zu betrachten sind, musst Du hier auch keinen Antrag auf Urlaub für diese Tage einreichen, sondern lediglich zu den täglichen, geschäftsüblichen Zeiten Deiner ZAF Deine Arbeitsleistung anbieten.

Wenn Dein Arbeitgeber Deine angebotene Arbeitsleistung an diesen Tagen nicht abruft, ist das sein Problem. Bezahlen muss er diese Tage dann trotzdem.

Urlaub oder Freizeitausgleich ist vom Arbeitnehmer nur dann zu beantragen, wenn eine Auszeit an einem regulären Arbeitstag laut vertraglicher Vereinbarung genommen wird / werden soll.


Messkreisfehler  21.12.2018, 07:20

Weder der 24.12. noch der 31.12. sind Feiertage sondern ganz reguläre Arbeitstage...

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Parhalia2  21.12.2018, 07:24
@Messkreisfehler

Das ist richtig. Dennoch bleibt theoretisch hier zunächst mal der Verleiher im Annahmeverzug, wenn die Leihfirma in sich an diesen Tagen keine Betriebsferien deklariert hat.

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Totalausfall  21.12.2018, 07:34
@Messkreisfehler

Darum gehts in dem Zusammenhang doch gar nicht. Genau deshalb muss die Zeitarbeitsfirma ihm ja auch für diese Tage Arbeit "anbieten". Kann sie das nicht, darf das nicht auf Kosten des AN passieren, indem man ihn nötigt Urlaub zu nehmen. Oder ??

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Parhalia2  21.12.2018, 08:00
@Totalausfall

Genau auf diesen Punkt will ich aber doch die ganze Zeit hinaus...😁 In diesem Zusammenhang muss man mit der Begrifflichkeit einer " Nötigung " aber sehr vorsichtig sein, da hierzu immer zwei Parteien gehören.

Wären 24.12 und 31.12 bereits per Vertrag bei der ZAF intern als Betriebsferien deklariert, wäre eine automatische Urlaubsanordnung legitim.

Wenn der Arbeitnehmer von sich aus an diesen Tagen unbedingt frei haben möchte, wäre somit vom AN für diese Tage Urlaub, oder Freizeitausgleich bei ZAF zu beantragen.

Nur wenn AN von sich aus an diesen Tagen unbedingt lieber arbeiten wollte, die ZAF sich aber nicht um Ersatzbeschäftigung bemühen wollte, oder keinen Ersatzeinsatz anbieten hönnte, hätten wir einen Konflikt . ( Annahmeverzug )

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Parhalia2  21.12.2018, 08:15
@Totalausfall

Leiharbeit ist in sich halt leider schon ein Konflikt .

Gemäss der inhaltlichen Fragestellung bleibt hier somit das Dilemma der Entscheidung :

Bestehe ich auf meinem Recht und handle mir Stress mit der Leihbude ein, weil ich 24. und 31. 12 unbedingt arbeiten will, oder mache ich gute Miene zum bösen Spiel und beantrage Freizeitausgleich / Urlaub , habe dafür frei und keinen Stress mit dem AG ? 🤔

Recht haben, und recht bekommen...

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wilees  22.12.2018, 10:23
@Messkreisfehler

Heiligabend und Silvester sind arbeitsrechtlich betrachtet normale Werktage.

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Parhalia2  22.12.2018, 10:27
@wilees

Du verpasst den thematischen Inhalt und Verlauf der Diskussion in diesem Unterthread. In einer Leihbude heisst Recht haben leider nicht = Recht bekommen.

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lol0815 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 16:55
@Messkreisfehler

Das ist mir sehr wohl bekannt.

Aber es geht doch darum wie es bei den anderen Mitarbeitern abgerechnet wird und um die Gleichstellung der Mitarbeiter.

Also sind die Zeitarbeitungsmitarbeiter Mitarbeiter 2 Klasse.

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Ich habe mal in einem der üblichen in der Sklavenbranche vorhandenen Tarifverträge angeschaut (IGZ) und finde darin tatsächlich die Klausel:

3.1.5. An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3 über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.

Heißt auf Deutsch: Der Sklavenhänder hat das Recht dazu die Tage einfach vom Urlaub abzuziehen. Wenn ich mir diese Tarifverträge anschaue, frage ich mich ständig, wie konnte der DGB sowas bloß unterschreiben, nicht nur in Bezug auf diese Klausel.

Das sind gang gewöhnliche arbeistage, wenn die nicht auf Sonntag fallen. Also ist es ein Zugeständniss deines AG, er schenkt dir einen urlaubstag. Weshalb beschwerst du dich. Tue dir aber einen gefallenen und siehe zu, dass du aus der zeitarbeit raus kommst.


lol0815 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 17:03

Meine Frage war ja auch nicht ob der 24 und 31 Arbeitstage sind. Das weiß ich sehr wohl das es sich hier um Arbeitstage handelt.

Es geht mir darum wenn der Gesetzgeber vorschreibt das Zeitarbeiter gleich gestellt werden müssen wie Festangestellte dann wäre das in diesem Fall kein Gleichstellung.

Natürlich ist mir bekannt, daß das in jeder Firma anderst geregelt ist. Manche müssen ganz normal arbeiten. Manche haben frei müssen nenn 1/2 Tag nehmen. Manche 2 Tage.

Die Zeitarbeitsfirma hat mir jetzt sowieso gekündigt da sie keinen Anschußauftrag für mich haben. Muß dann noch meinen Resturlaub abfeiern und dann wieder zum Jobcenter. Es geht darum ob ich 2 Tage mehr bezahlt bekomme oder 2 weniger.

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Jewi14  21.12.2018, 08:23

Ja, es sind Arbeitstage, aber dennoch sind es nach den üblichen Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche eben nur welche, die bis 14 Uhr normal sind. Es ist also gar kein Geschenk des AG, sondern vertraglich geregelt.

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