Muss mich mein Arbeitgeber in der ausbildung für eine Probearbeit freistellen?
Ich mache zurzeit eine Ausbildung 3 Jahr und habe mich schon beworben. Jetzt kam es tu einem Bewerbungsgespräch und einer Probearbeit.
Allerdings werde ich von meiner Ausbildung aus nicht freigestellt und müsste das jetzt in meinem Urlaub machen?
4 Antworten
Die wichtigsten Infos fehlen. Lies z. B. https://www.ergo.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche
notting
Das entscheidet dein Betrieb und normalerweise ist das nicht die Pflicht, dich für Probearbeit bezahlt freizustellen
Der AG muss sofern er dich nicht übernehmen will dich bei der Arbeitssuche unterstützen und dich für Vorstellungsgespräche und Probetage freistellen. Allerdings zu deinen Lasten, d.h. Überstundenabbau, Urlaub und ggf auch freistellung ohne Bezahlung.
Korrekt.
Dein Ausbildungsbetrieb muß Dich nicht freistellen für Probearbeiten in anderen Betrieben. Nimm also Deinen Urlaub.
Freistellung ja, aber nicht bezahlt. Wenn du keinen Urlaub mehr hast, kannst du unbezahlte Freistellung beantragen.
Ok ich hatte nämlich gelesen das bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (Ausbildung gilt als befristetes Arbeitsverhältnis) eine Freistellung für eine Probearbeit zusteht. Deswegen bin ich mir unsicher?🤷♀️