Muss man zu einer Vorladung erscheinen?
Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Ermittlungssache ist Betrug.
Nun ist meine Frage, ob man erscheinen muss? Es steht außerdem drin: Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde.
Ich habe gelesen, dass man zu einer Vorladung von einer Polizei nicht zwingend erscheinen muss. Nur wenn es von der Staatsanwaltschaft kommt.
Nun ist der Brief aber von der Polizei, jedoch mit dem Vermerk dass es im Auftrag der Staatsanwaltschaft wäre. Was ist hier relevant? Ist das eine Masche der Polizei?
Und auf der zweiten Seite dann ein Hinweis mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Ist das dann sozusagen ein Aktenzeichen für den Fall in meinem Namen oder das Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft im allgemeinen?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
7 Antworten
Als Zeuge oder Beschuldigter? Wenn du Beschuldigter bist musst du nicht hingehen. Als Zeuge kannst du Aussagen verweigern, bis doe Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH dir einen Brief schickt. Im Auftrag heisst nichts, da alle Vorladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft sind, das ist eine Floskel wie ,,im Namen des Volkes"
Du musst als Zeuge aber hingehen doch kannst alle Aussagen verweigern. Wenn du nicht hingehst ist es Behinderung der Justiz.
Wenn die Staatsanwaltschaft persönlich dich da hin schickt und du weiter nichts sagst ist es ebenfalls Behinderung der Justiz.
Das Erscheinen bei der Vorladung ist nicht zwingend. Ausserdem kann es sein, dass du anlässlich der Vorladung verhaftest und sofort ins Gefängnis verfrachtet wirst.
Ich würde mich allenfalls schriftlich zu den Vorwürfen äussern statt zur Wache zu gehen und mich zuvor von einem Anwalt beraten lassen. Der Anwalt kann auch eventuell mit der Staatsanwaltschaft verhandeln, dass das Verfähren eingestellt wird.
Die Hinzuziehung des Anwaltes wäre wichtig. Verfahren wegen Betrugs vor Amtsgerichten werden nahezu immer zuungunstes des Angeklagten entschieden selbst wenn die Beweislage mangelhaft ist!
Auf keinen Fall ist das eine Masche der Polizei^^ - Bitte geh hin und vermeide weiteren Ärger.
Zeuge oder Beschuldigter?
Wenn Zeuge: du musst.
Als Beschuldigter bist du nicht zur Aussage verpflichtet. Demnach musst du da auch nicht hin.
Wenn du hingehst: hör dir alles an, aber sag kein Wort abgesehen von deinen Personalien.
Man sollte auch erst dann erscheinen, wenn es von der Staatsanwaltschaft kommt. Die Polizei könnte dich nämlich sonst schon so unter Druck setzen, dass du dich verplapperst. Wenn dagegen die Staatsanwaltschaft dich vorlädt, hast du ja deinen Rechtsanwalt bei dir und er kann das Reden übernehmen.
Das ist falsch, wenn die StA lädt. Nur aussagen muss man nicht.