Als Zeuge oder Beschuldigter? Wenn du Beschuldigter bist musst du nicht hingehen. Als Zeuge kannst du Aussagen verweigern, bis doe Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH dir einen Brief schickt. Im Auftrag heisst nichts, da alle Vorladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft sind, das ist eine Floskel wie ,,im Namen des Volkes"

Du musst als Zeuge aber hingehen doch kannst alle Aussagen verweigern. Wenn du nicht hingehst ist es Behinderung der Justiz.

Wenn die Staatsanwaltschaft persönlich dich da hin schickt und du weiter nichts sagst ist es ebenfalls Behinderung der Justiz.

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Ich beende die Beziehung zwischen ihr

Nur wenn ich was davon habe und meine Chancen wirklich gut stehen. Kommt darauf an wie gefährlich ihr Freund ist. Wenn er sie schlecht behandelt oder es ohnehin nicht allzu gut läuft, warum eigentlich nicht?

Vielleicht könnte ich einen Streit provozieren und dann den Helden spielen oder ihm eine Falle stellen mit Fremdgehen

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