Als Zeuge oder Beschuldigter? Wenn du Beschuldigter bist musst du nicht hingehen. Als Zeuge kannst du Aussagen verweigern, bis doe Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH dir einen Brief schickt. Im Auftrag heisst nichts, da alle Vorladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft sind, das ist eine Floskel wie ,,im Namen des Volkes"

Du musst als Zeuge aber hingehen doch kannst alle Aussagen verweigern. Wenn du nicht hingehst ist es Behinderung der Justiz.

Wenn die Staatsanwaltschaft persönlich dich da hin schickt und du weiter nichts sagst ist es ebenfalls Behinderung der Justiz.

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