Vorladung wegen Verdachts auf Erwerb und Besitzt von Betäubungsmitteln?
Hallo,
da ein mir bekannter Drogendealer hochgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass entweder Telefongespräche oder Chat auf Snapchat (nie gespeichert!) wiederhergestellt wurden. Über Snapchat hatten wir oft Kontakt, aber ich habe nie Gras für mich erworben, noch konsumiert. Auch wurde in den Chats nie das Wort "Gras" oder ähnliches erwähnt.
Zur Vorladung werde ich nicht erscheinen, da ich mir keiner Straftat bewusst bin.
Wie soll ich weiter vorgehen und kann ich damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird? Sollte es zu einer Strafe kommen, in welchem Maß würde diese dann ausfallen?
Es ist nicht Pflicht bei einer Vorladung zu erscheinen! Im Brief steht ausdrücklich, wenn ich nicht erscheine, wird davon ausgegangen, dass ich keine Aussage treffen will. Der Fall wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die mich evtl. kontaktieren wird.
4 Antworten
Hallo Matsematik,
Zuerst einmal rate ich Ihnen davon ab die Vorladung der Polizei wahrzunehmen. Gehen Sie nicht dort hin. Ignorieren ist jedoch auch nicht der richtige Weg. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Das erklärt Ihnen aber auch ihr zukünftiger Strafverteidiger. Sollte die Polizei noch einmal auf Sie zukommen, teilen Sie denen mit, dass Sie sich nicht weiter äußern möchten und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen werden. Grundsätzlich gilt, dass ab dem Moment, ab dem Sie verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben oder damit im Zusammenhang zu stehen, Sie sich nicht dazu äußern müssen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein faires Verfahren.
Du bist dazu verpflichtet bei deiner Vorladung zu erscheinen.
Er schreibt
ein mir bekannter Drogendealer hochgenommen wurde
daher gehe ich von einer Zeugenaussage aus die verweigert werden darf.
Sollte er der Beschuldigte sein, kann er natürlich die Aussage verweigern und muss nicht erscheinen.
Stimmt natürlich, wenn es so wäre. Ich hab da aber extreme Zweifel.
Wieso sollte es zu einer Strafe kommen, wenn Du nichts ungesetzliches getan hast?
Hilfe beim Cannabiserwerb anderer? Wie bereits angedeutet, über mein Handy wurde Gras erworben, aber nie für mich.
Bist du Beschuldigter? Dann brauchst du nicht hinzugehen, wenn die Ladung von der Polizei kommt.
Hingehen musst du, wenn du Zeuge bist oder wenn dich die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt.
Wenn du nichts mit dem Drogenhandel zu tun hast, oder kein Abnehmer bist, hast du bei der Vernehmung die Möglichkeit, den Vorwurf zu entkräften. Dafür gibt man dir die Gelegenheit, gehört zu werden. Das musst du nicht, kann aber das ganze entschärfen.
Nein. Wie kommst Du darauf?