muss man wenn man in der schule erbrochen hat es selber aufwischen?
also vor ein paar tagen ging es einem mitschüler von mir nicht so gut.er hat sich mehrmals übergeben.der lehrer meinte dann nur so dass er deswegen nicht nach hause darf.einmal hat er es nicht mehr bis ins klo geschafft und sich ins klassenzimmer übergeben.der lehrer hat ihn dann total aneschrien und gesagt wenn es ihm so schlecht geht soll er zuhause bleiben.ihm ging es schon total schlecht und er musste es aber noch selber putzen.jetzt meine frage: darf der lehrer wirklich einen 14 jährigen sein erbrochenes aufwischen lassen? besonders wenn es ihm eh schon so schlecht geht?
7 Antworten
Wenn der Lehrer nicht offensichtlich die Gesundheit des Kindes gefährdet (erbricht er z.B. Blut oder wird ohnmächtig) darf er das verlangen.Hat man zu Ende erbrochen,kommt ja nichts mehr.
Allerdings muss er den Hausmeister verständigen,der muss geeinigtes Reinigungsmittel bereitstellen.Schließlich darf man nicht verlangen,dass das Kind mit einem Taschentuch alles aufwischt.Ein Bindemittel drüberkippen und mit einer desinfizierbaren Schaufel aufkehren.
I.d.R. sollte das aber der Hausmeister oder die Putzfrau machen.
Ob er es darf weiss ich nicht, aber leider ist es heute so üblich. Kinder dürfen nicht mehr Krank und auch nicht mehr Kind sein.
Bei uns in der Schule macht es immer der Hauswart
Darf er bestimmt, wirft aber kein gutes Licht auf ihn... Warum hat keiner von euch geholfen?
Natürlich nicht, das macht doch der Hausmeister immer gerne! Ironie off!