muss man originalkartons von produkten aufheben?
Hallo! Mir wurde gesagt, man solle die Originalverpackung, also die Kartons von großen Geräten wie Staubsauger, DVD Player oder ähnliches aufbewahren, da ohne den Karton keine Garantie gewährleistet werden kann?? Stimmt das denn? Bitte nur antworten, wenn man sich wirklich auskennt. Ich brauch am besten was handfestes ;)
14 Antworten
Der Kassenzettel reicht. Sonst könnte ich mir ja zusätzlich einen Raum mieten, in welchem ich die Kartons staple. Vor allem bei 3-jähriger Garantie. Ich lasse den Karton immer so 3 Wochen lang stehen, dann kommt er ins Altpapier.
Grundsätzlich mal NEIN muss man nicht. Allerdings kenne ich eine Firma die das tatsächlich in Ihren Garantiebedingungen stehen hat und Reklamationen ohne Karton auch tatsächlich ablehnt. Allerdings ist es wirklich besser wenn das Teil mal zur Reparatur muss wenn es im Originalkarton verpackt ist.
Das ist zwar richtig, aber leg dich mal mit so einer Firma an. Da bekommst du graue Haare :)
Nein, es macht nur das schicken des Produktes einfacher, falls z.B. eine Reparatur gemacht werden muss.
Aber das wär's: Alle Kartons von allen Produkten aufheben :-)
Da müsste man eine extra Lagerhalle haben ;-)
Gruß wiele
Danke fü deine Antwort. Ich habe eine kleine Wohnung und würde die Dinger schon gern loswerden. Ich denk mir halt auch: Karton ist Karton. Die anderen Verpackungen zum Schutz schmeisst man ja sowieso weg. Dementsprechend ist es doch wurscht, ob ich es dann in dem oder einem anderen Karton verschicke!
Das haben die Händler/Hersteller zwar gern, ist aber keine Verpflichtung. Der Kaufbeleg/Garantieschein reicht völlig aus. Du musst lediglich im Fall einer Reklamation dafür sorgen, dass das Gerät (oder was auch immer) ohne beim Transport Schaden zu nehmen, beim Händler/Hersteller ankommt. Und hierfür sei die Originialverpackung eben am ehesten geeignet, sagen die Händler/Hersteller.
komisch!ich wollte die Tage ein Gerät umtauschen,da ja noch Garantie vorhanden war! das Gerät ist 3.Wochen alt und ich habe keine Verpackung mehr. Da haben die zu mir gesagt:das Gerät kannst überall gekauft haben!das ist nicht von uns. Um zu beweisen,dass ich das Gerät bei denen gekauft habe!hätte ich die Verpackung mitbringen müssen,weil da die gleiche EAN-Nummer drauf ist,wie auf meinem Kassenzettel. Und nu?
Das ist den Ihr Problem , du hast den Kassenzettel und das reicht bei Garantiefällen.
einmal laut schreien, dann schauen andere kunden und dann gehts plötzlich :D
Wenn du das Teil zurückgeben willst weil es dir nicht zusagt, solltest du die Verpackung haben. Im Falle eines Defektes / Reklamation brauchst du es nicht.
ich war ziemlich laut!hat auch nichts gebracht. Nur blöde Blicke von anderen Kunden.
ich bin dahin,da es nach 3.Wochen und nur 2 Einsätzen kaputt gegangen ist.Die nehmen es einfach nicht zurück.
Nur der Neugier wegen, was ist das für ein Artikel ? Zum Thema EAN Nr. . Die EAN ist immer gleich, also könntest du auch wenn du den Karton noch hättest, das Teil wo anders gekauft haben. Also diese Ausrede ist Blödsinn. Und wie schon gesagt muss man keinen Karton zum reklamieren haben. Allderdings ist der Verkäufer nicht verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen, er darf ihn austauschen.
Bei so einem Teil musst du hartnäckig bleiben. Reklamiere das Teil weil es defekt ist. Wie schon gesagt die Firma muss nur dafür sorgen das der Schlagbohrer mangelfrei ist(Reparatur od. Austausch). Auf eine Rücknahme kannst du nicht bestehen.
das ist Praktiker! und bei mir ist es der zweite Fall innerhalb von 2.Wochen. Vor 2.Wochen wollte ich einen Schwingschleifer umtauschen,da er auch kaputt ging! da hatte ich die Verpackung noch von!nur stimmte da die EAN-Nummer nicht mit meinem Kassenzettel überein.Umtausch verweigert.
Das ist allerdings ungewöhnlich. Praktiker nimmt in der Regel fast alles zurück. Aber sicher ist auch nicht jede Filiale gleich. Wenn allerdings die EAN nicht identisch ist(dein Schwingschleifer), ist das schon verständlich.
Beim Umtausch brauchst du die Verpackung, aber die müssen dir den Schaden beheben..2 oder 3 mal muss du dir eine Reparatur gefallen lassen sein dann bekommst du ein Neugerät.
siehe antwort von service. das war innerhalb der rücknahmefrist nehm ich an.
dieser Hinweis ist rechtlich unwirksam