Muss man die "Original Verpackung" wegen Garantie aufbewahren?
Habe mir ein Ladegerät für Akkus bei einem Versandhandel gekauft (Pearl), die Original-Verpackung ist schon im Müll (Altpapier).
Kann ich das Gerät in einem anderen Karton zur Reparatur oder Umtausch zurückschicken?
Drei Tage alt!
Eine Ladung von 4 Akkus war Erfolgreich, danach zeigte ein Schacht eine "Bad-Bat" an obwohl keine mehr darin ist ???
5 Antworten
Für die Beanspruchung der Sachmängelhaftung bzw. der Garantie ist die Originalverpackung nicht erforderlich.
Für große Geräte ist sie allerdings wegen der sicheren Verpackung von Vorteil.
Aber das weißt du ja sicher selbst;-))
Übrigens,- was für ein Akkulader war das?
Ein guter Kompromiss wäre "Akkutrainer AT-1" Dieser wird von Voltcraft, IVT, Westfalia etc. vertrieben.
Ist einfach zu bedienen, läd schonend und kostet etwa €30.--
Die original Verpackung wäre besser, weil Dir dann der Hersteller, keine Beschädigung durch nicht ordnungsgemässen Versand, vorwerfen kann.
Nachdem wie in Deutschland üblich, wieder mal einer klagte bis ganz oben hin, hat ein reativ weit oben angesiedeltes gericht geurteilt, dass die nicht vorhandene oreiginalverpackung definitv kein Grund ist Gewährleistungsansprüche abzulehnen (sonst brauchte man ja irgendwann eine Zweitwohnung). Empfehlenswert ist es allerdings die Verpackung die ersten vier Wochen aufzuheben bzw. bei Geräten, die ich als Kunde versende bzw. die mir zu Hause abgeholt werden diese auch aufzuheben incl. des Styropors (Brother-Drucker, LCD-, Plasma.TV u.ä.) Gerade bei TV tun sich die Servicestätten zum Teil sehr schwer, wenn keine Transportverpackung vorhanden ist.
mir hat man im media mal gesagt, ein kunde sei nicht verpflichtet die kartons für eventuelle garantiefälle aufzuheben.
wer hat auch so einen großen schuppen ? :o))
wichtig sei nur der kaufbeleg.
Leider habe ich einen so großen Dachboden. Bin gerade dabei, so nach und nach zu entsorgen.
Rein rechtlich gesehen brauchst Du die Verpackung in keinem Fall. Nur aus praktischen Gründen ist es zu Empfehlen. Der Händler darf sie bei Umtausch oder Reklamation nicht verlangen.
Wenn es ein Umtausch aus Kulanz in Geld ist schon! Denn der Händler kann erstmal "Nachbessern" und da ist die Ware erstmal ca 3 Wochen weg.
Am besten 14 Tage aufheben, dann nehmen die Läden es eher zurück, als ohne Verpackung
tka RAPID CHARGER Ladegerät + 4 Akkus NiMH 2700mAh