Muss man mit führerscheinklasse L Landwirtschaftlich unterwegs sein oder auch so spazieren fahren mit schwarzer Nummer. Wenn nicht was für Strafe unter 18?

4 Antworten

Die Klasse L ist für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft bis 40Km/h, bzw. deren Kombinationen bis 25Km/h.

Ein land- oder forstwirtschaftlicher Hintergrund der Fahrt ist nicht norwendig.

Nicht zu verwechseln mit Klasse T, deren Fahrzeuge auch dafür eingesetzt werden müssen.

Zum Frühschoppen mit einem T-Fahrzeug ist nicht erlaubt, mit einem L-Fahrzeug jedoch schon.


RainerB76  25.12.2016, 23:56

Hab jetzt beim Überlesen meiner Antwort bemerkt dass ich mich etwas unglücklich ausgedrückt habe bei Klasse T. Es geht darum dass manche Fahrzeuge der Klasse T nicht für den Straßenverkehr brauchbar sind, also wirklich nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu fahren sind. Mit einem Harvester oder Rückezug einkaufen fahren ist sinnlos. Ungeachtet der Fahrerlaubnis hatte ich dies auf Straßenzulassung und Sinn bezogen...

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TheGrow  26.12.2016, 10:00

Etwas wirr Deine Antwort:

Die Klasse L ist für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft bis 40Km/h, bzw. deren Kombinationen bis 25Km/h.

Ein land- oder forstwirtschaftlicher Hintergrund der Fahrt ist nicht norwendig

Das Gesetz sagt genau das Gegenteil:

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Auszug aus § 6 FeV

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, ...

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Hallo sibi1999,

im Paragraphen 6 der Fahrerlaubnisverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html) sind nicht nur die Fahrzeuge die Du mit der Klasse L führen darfst angeführt, sondern dort ist auch klar geregelt, das Du ein Fahrzeug der Klasse L nur dann führen darfst, wenn es für land.- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird.

Im Klartext heißt das, dass Du damit eben nicht einfach nur Spazieren fahren darfst.

Diesbezüglich steht im Gesetz folgendes:

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
  • Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Führst Du das Fahrzeug ohne es für land.- oder forstwirtschaftliche Zwecke einzusetzen, benötigst Du mindestens die Klasse B für kleine Trecker bis 3,5 Tonnen und darüber halt die Klassen die zum Führen für schwere Fahrzeuge berechtigen.

Hast Du nur die Klasse L und wirst beim "Spazierenfahren" angetroffen, droht Dir ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Und wie Du dem Gesetz entnehmen kannst, droht nicht nur Dir, sondern auch dem Halter des Fahrzeuges ein Strafverfahren nach der gleichen Rechtsgrundlage.

Hier droht also nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter eine Geld.- oder Freiheitsstrafe. Theoretisch kann beiden sogar gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen und gem. § 69a StGB eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren auferlegt werden, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Frohe Weihnachten
TheGrow


Knochi1972  26.12.2016, 13:54

Ich gehe mal nicht davon aus, dass es sich um eine Straftat handelt, wenn man mit einem Trecker eine Spritztour macht, allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

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TheGrow  26.12.2016, 14:06
@Knochi1972

Da irrst Du Dich aber gewaltig.

Mit der Klasse L hat der Inhaber nur die Fahrerlaubnis zum Führen von land.- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, wenn diese auch zu land.- und forstwirtschaftlichen eingesetzt werden.

Für Fahrten die nicht zu land.- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen hat der Fragesteller der nur die Fahrerlaubnis der Klasse L besitzt eben keine Fahrerlaubnis.

Fährt er ohne Fahrerlaubnis ist das keine Ordnungswidrigkeit, sondern schlichtweg eine Straftat die gem. § 21 StVG mit Geld.- oder Freiheitsstrafe bestraft wird und kann rein theoretisch auch zum Entzug der vorhanden Fahrerlaubnis und einer Sperre von bis zu 5 Jahren  führen.

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siggibayr  27.12.2016, 08:36
@TheGrow

Der Verordnungsgeber hat durch eine Regelung bezüglich des Mindestalters  in Bezug auf Forst- und Landwirtschaft reagiert und Jugendlichen das Führen von "Schweren" Zugmaschinen auch mit Anhänger, ohne Ablegung einer besonderen Anhängerprüfung zugestimmt. Damit sollte der Erwerb durch Forst- und Landwirtschaft erleichtert werden.

Da aber für alle anderen Kratfahrzeugarten besondere Führerscheine (auch für das Mitführen von Anhängern) genau definiert wurden, musste die Lockerung in Bezug auf Forst- und Landwirtschaft wiederum eingeschränkt werden.

Es gibt deshalb die festgeschriebene gesetzliche Regelung dass die Verwendung dieser Kfz auf Forst- und Landwirtschaft beschränkt wird. Im Gesetzestext heißt es wörtlich: und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Da es sich um eine Beschränkung und keine Auflage handelt, ist jeder Verstoß dagegen eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.

Hierbei ist die Farbe des Kennzeichens zweitrangig.

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"Spazierenfahren" ist per se mit keinem Fahrzeug gestattet.
Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass man ausschließlich unter Landwirtschaftlichem Nutzen Traktor fahren darf. Einkaufen etc. Ist sicher auch ein ausreichender Grund.


TheGrow  26.12.2016, 09:42

"Spazierenfahren" ist per se mit keinem Fahrzeug gestattet

Selbstverständlich ist es mit jeden Fahrzeug erlaubt Spazieren zu fahren, sogar mit dem Trecker, vorausgesetzt man hat die entsprechende Fahrerlaubnis.

Die Klasse L berechtigt aber nur dazu land.- und forstwirtschaftliche Fahrzeuges zu führen, wenn diese auch zu diesem Zweck eingesetzt werden. Einfach nur Spazierenfahren ist mit der Klasse L nicht erlaubt.

Wer mit einem Trecker Spazierenfahren will, benötigt mindestens die klasse B für Trecker bis 3,5 Tonnen bzw. für schwere Trecker halt eine höherwertige Fahrerlaubnisklasse.

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ein Führerschein ist keine Verpflichtung auch zu fahren. Da gibt es keine mindest km Fahrleistung.

Was anderes ist z.B. bei Piloten die jährlich ein bestimmtes Flugpensum erfüllen müssen


newcomer  25.12.2016, 23:02

ein Traktor ist nicht unbedingt landwirtschaftsgebunden.
Kommunen setzen sie für Landschaftspflege, teils Schneeräumen usw ein.
Mit Traktor kannste eigendlich alles machen und brauchst dazu auch keinen Bauernhof bzw Waldflächen

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TheGrow  26.12.2016, 09:34
@newcomer

Es geht bei der Frage aber nicht um den Traktor, sondern um die Fahrerlaubnis der Klasse L.

Und mit der Klasse L darf er ausschließlich land.- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt UND auch nur dann, wenn sie für diese Zwecke eingesetzt werden.

Mit der Klasse L darf man mit dem Traktor aber eben kein Schneeräumen.

Und erst recht darf man mit dem Traktor nicht einfach so spazieren fahren, wenn man nur die Klasse L hat.

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