John deere gator/ kubota mit l Führerschein fahren in Freizeit?
Moin,
ich habe mehrer Freunde die einen John deere Gator oder die Ähnlichen von Kubota haben weiß jetzt nicht die genaue Bezeichnung. Ich habe den b17 Führerschein also gleichzeitig den l Führerschein. Die Fahrzeuge sind landwirtschaftlich zugelassen auf 40 km/h. Mir ist klar das man mit einem l Führerschein nur für die Landwirtschaft fahren darf, aber was gibt es da für Strafen für wenn man da nur so mit rumfährt und wie wird überprüft ob es gerade landwirtschaftlich genutzt wird oder nicht. Und ich habe noch einen frage könnte ich als normale Person so einen gator etc. Landwirtschaftlich anmelden und da so in meiner Freizeit mit rumfahren (ich weiß darf man nicht) oder braucht man einen landwirtschaftlichen Betrieb etc.
schreibt bitte nicht das ist illegal etc. ich will wissen was es für eine Strafe gibt wenn man eine bekommt oder wie überprüft wird ob man gerade landwirtschaftlich unterwegs ist oder nicht?
3 Antworten
Mit der Fahrerlaubnisklasse L dürfen
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (§ 6 FeV)
geführt werden. Ob die Nutzung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke erfolgt, lässt sich durchaus überprüfen und sollte es auch je nach Situation sichtbar sein.
Es handelt sich ansonsten um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG, das mit Freiheisstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Natürlich kann man das recht gut überprüfen man muss aber auch mal zu einer Fläche fahren um sich den Bestand anzusschauen kann ja nicht überprüft werden ob ich auf dem Weg zur Fläche oder zu einem Kumpel bin
lass dir den L ausstellen und schon kannst mit fahren aber nur zu landwirtschaftlichen zwecken und wenn du 18 bist brauchst nochmal einen neuen wo dann der B dabei ist
würde ich auch sagen. Man bräuchte eine Bescheinigung eines Lohnunternehmers oder Bauern, damit man damit fahren kann.
Eine Umschreibung auch meiner Klasse 3 mit Klasse T für schnellere Trecker wurde auch nicht vorgenommen bei jetzt C 1 E.
Das ist kein Spaßfahrzeug, zudem sind diese Bagger mit 20 kmh & einem weißen Schild als Baufahrzeuge gekennzeichnet. Traktoren mit grünen Kennzeichen steuerbefreit & eben anderweitig darf man nicht fahren.