Führerscheinklasse L Traktor fahren ohne Grund (Oldtimer)?

3 Antworten

Hallo pzudematrick,

das was Du gelesen hast ist völlig korrekt.

Im Paragraphen 6 der Fahrerlaubnisverordnung ist angeführt, welche Fahrzeuge und zu welchen Zweck Du Fahrzeuge mit der Klasse L führen darfst. (Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Dort steht:

Klasse L:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Fährst Du den Oldtimertrecker ohne, dass dieser zum Zeitpunkt der Fahrt für land.- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird begehst nicht nur Du sondern unter Umständen auch der Halter eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo pzudematrick,

Einen Grund warum du einen Traktorführerschein machen möchtest, musst du bei der Behörde nicht angeben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Wenn du aber unter 16 bist, und diesen Führerschein trotzdem machen möchtest, musst du einen Grund angeben.

Bsp: Deine Eltern besitzen einen landwirtschaftlichen Betrieb, können aber ( z.B aufgrund einer Krankheit) selbst nicht mehr tätig sein, darfst du (nach einer Genehmigung) den Führerschein der Klasse L auch schon früher machen.

L.g Pascal


19Michael69  24.02.2017, 16:30

Das war aber nicht wirklich Hintergrund der Frage ;-)

Gruß Michael

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Hallo,

vollkommen richtig - mit der Klasse L nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.

Entgegen der bisher zwei anderen Antworten lässt sich das bestimmt gut feststellen und auch alle diesbezüglichen Ausreden kennen die Ordnungshüter mit ziemlicher Sicherheit schon.

Wenn du nur die Klasse L hast und zum Spaß fährst, dann kommt das dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich und das ist eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Solltest du aber im Besitz der Klasse B sein - in der die Klasse L enthalten ist - dann darfst du diesen Traktor auch zum Spaß fahren, wenn seine zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Viele Grüße

Michael