Muss man mit einem listenhund aus dem Tierheim ein Wessentest machen?

4 Antworten

Kommt auf das Bundesland an. Normalerweise muss jeder neue Halter mit dem Hund einen Wesenstest absolvieren, da nicht nur das Wesen des Hundes geprüft wird, sondern auch der Umgang des Halters mit diesem. So ist es zumindest in Bayern. Allerdings sollte man hier auch vor der Adoption die Anschaffung eines solchen Hundes mit der Gemeinde klären. Zumindest verlangen das manche Tierheime. Je nach Kategorie sind die Auflagen dementsprechend

In Schleswig Holstein gibt es z.B keine Listenhunde, da Hunde nicht an Hand ihrer Rasse, sondern - individuell - anhand ihres Wesens beurteilt werden, was ich persönlich auch so am besten finde.

Das geschieht natürlich durch das Tierheim.

Auch benötigst du hier keinen Sachkundenachweis geschweige denn einen 'Hundeführerschein'.

Allerdings sind unsere Tierheim sehr wählerisch! Einem Anfänger/Hundeneuling wird man keinen AmStaf. oder Akita Inu vermitteln. Mittlerweile wird sogar auch (was ich sehr begrüße) auch der angehende Halter abgecheckt.

D.h ein Mitarbeiter des Tierheims besucht dich zu Hause und schaut, wie du wohnst,bevor eine Vermittlung zu stande kommt.

In anderen Bundesländern ist das natürlich zum Teil gravierend anders.

Den Wesenstest wird das Tierheim schon gemacht haben, ansonsten käme der HUnd nicht in die Vermittlung.

Du brauchst aber einen Sachkundenachweis und (je nach Bundesland) eine Haltererlaubnis, ein polizeiliches Führungszeugnis.....

Der Hund wird den schon haben sonst würde er nicht vermittelt - DU brauchst allerdings vorher die Sachkundeprüfung