Können wir den Mietvertrag unterschreiben ohne Zustimmung vom alten Jobcenter?
Mein Partner und ich möchten in die alte Heimat zurück ziehen und haben das dem Jobcenter mitgeteilt, die Bearbeiterin meinte daraufhin, dass wir uns dort eine Wohnung suchen sollen und das klar ginge. Nun haben wir eine passende Wohnung gefunden und auch schon eine Bestätigung der Angemessenheit vom neuen Jobcenter bekommen. Den Mietvertrag können wir nun auch unterschreiben allerdings heißt es jetzt, dass das alte Jobcenter dem Umzug noch nicht zugestimmt hat.
Wir haben nun auch dort nochmal Antrag auf Umzug gestellt, aber leider lassen die sich wieder Zeit. Was machen wir nun? Wir müssen ja morgen den Mietvertrag unterschreiben sonst ist die Wohnung weg.
1 Antwort
Den Mietvertrag können wir nun auch unterschreiben allerdings heißt es jetzt, dass das alte Jobcenter dem Umzug noch nicht zugestimmt hat.
Wenn der Antrag (Umzugskosten) ablehnend beschieden wird, müsst Ihr die Umzugskosten selbst tragen.
Damit solltet Ihr zunächst rechnen und den Vertrag in dem Bewusstsein unterzeichnen.
Gegen den ablehnenden Bescheid könnt und ggf. solltet Ihr Widerspruch einlegen. Aber ein Widerspruch ist keine Garantie, das der Antrag dann gestattet wird und die Kosten übernommen werden.
Ich würde den Mietvertrag unterzeichnen, sonst ist die Wohnung weg.
Bei ablehnendem Bescheid besteht evtl. die Möglichkeit einer Kredithilfe vom Jobcenter. Mit Ratenrückzahlung.