Muss man mit 15 noch alles machen was einem die Eltern vorschreiben?

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Deine Hausaufgaben musst du machen, gemäß den deutschen Gesetzen. Die findest du auf der Webseite des Schulministeriums deines Landes. Die Eltern sind verpflichtet dafür zu sorgen.

Im Haushalt musst du auch helfen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das  Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Sagen wirs so: Nein, muss man nicht. Muss man, nebenbei, auch schon vorher nicht.

Allerdings: Würde mein Kind einen solchen Streit anfangen, dann würde ich den weiterführen und vermutlich gewinnen. Denn ich muss mein Kind auch nicht zur Schule, zu Freunden oder zu Hobbies fahren, ich muss besagte Hobbies auch nicht bezahlen, Taschengeld muss ich auch nicht geben und ohne meine Einwilligung kann sich mein Kind nicht mal wirksam eine Dose Cola kaufen.

ich bin auch nicht verpflichtet meinem Kind WLan zur Verfügung zu stellen und sämtliche Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke sind auch alles andere als verpflichtend.

Ja, es wäre ratsam. Es ist ja nicht verkehrt, Verwandte gemeinsam zu besuchen und Hausaufgaben zu machen.

deine Eltern sind für deine Erziehung zuständig und damit auch dafür dir zu erklären was im Leben sinnvoll wäre. Hausaufgaben machst du weniger für deine Eltern als für dich selbst. Im Haushalt mithelfen, dazu verpflichtet dich sogar das Gesetz. Zu Verwandten mitzugehen, da wirst du leider nicht drum rum kommen. Welche Kleidung du trägst, da kann man mit 15 sagen, dass die altersentsprechende Erziehung durchaus eine eigene Entscheidung bedeutet. Allerdings im Rahmen dessen was deine Eltern finanzieren können und auch noch in einem gewissen Rahmen, den deine Eltern dir vorgeben können, z.B. nicht freizügig oder nicht all zu verrückt.

Deine Eltern müssen dir auch keine Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag geben. Auch müssen sie dir kein Taschengeld geben oder dir den Zugang zum Internet finanzieren.

Übrigens :

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.