Muss man Käufern Rechnung zum KFZ mitgeben?
Hallo
ich würde gerne demnächst mein Motorrad verkaufen.
Diverse Rechnungen habe ich noch. Wisst Ihr ob ich die dem Käufer mitgeben muss. Da sind ja meine Daten auch drauf. Teilweise auch Email und Telefon ?
Reicht es wenn man die Rechnungen zeigt.
Scheckheft, 3 Schlüssel, sowie Betriebsanleitung und beide Fahrzeugscheine gebe ich natürlich mit. Das ist selbstverständlich.
LG
9 Antworten
Schlüssel und Fahrzeugpapiere sind Pflicht. Alles andere ist freiwillig und Verhandlungssache.
Wenn es Reparaturrechnungen sind auf denen noch Gewährleistung ist dann wäre es schon zum Vorteil des Käufers diese auch zu bekommen,Du kannst es ja ansprechen und wenn ein Gewährleistungsfall eintritt dann kannst Du die nachreichen wenn Du sie jetzt noch nicht aushändigen möchtest.
Du musst alle Rechnungen hergeben, durch die der neue Besitzer eine Garantie in Anspruch nehmen könnte.
muss nicht... die rechnungen sind ein nachweis darüber, was wann an der mühle gemacht wurde.
ich würde auf jeden fall die aus den letzten 24 monaten mitgeben, falls auffallen sollte, dass teschnisch was nicht in ordnung ist, so dass man ggf. gegenüber der werkstatt die gewährleistung geltend machen kann.
was die daten betrifft, wäre ich jetzt nicht all zu besorgt. abgesehen von email und telefonnummer hat der käufer ja mit den fahrzeugpapieren schon alle daten...
lg, Anna
Rechnungen kannst mitgeben - ist keine Pflicht, genau wegen den sensiblen Daten.
Das Scheckheft ist vollständig, in der Regel reicht das
Er muss gar nichts. Rechnungen etc. kann man vorher kopieren und die Kopien mitgeben, wenn gewünscht und von dir gewollt.
Ich habe früher sogar meine Tankbücher mit Ölwechseln etc. rausgegeben. Daraus konnte man sogar ersehen, wann und wo ich getankt hatte. Na, und?