Muss man jedes Arbeitsverhältnis im Lebenslauf angeben - auch wenn es über kurze/kürzere Zeit war?
Ich bin seit vergangenen August in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Dieses endet aber noch dieses Jahr im November. Das sind genau drei Monate. Zuvor war ich 8 Monate arbeitslos. Muss ich diese kurze/kürzere Zeitspanne der Beschäftigung in meinem Lebenslauf angeben, oder kann ich diesen weglassen weil es in meinem Werdegang nicht gut aussieht?
6 Antworten
Lücken würden im Lebenslauf allerdings auch nicht gut aussehen. Diese würdest du im Zweifel auch erklären müssen, also kannst du doch auch gleich ehrlich sein, findest du nicht? :)
Du solltest die kurzfristige Beschäftigung schon angeben:
Zum einen sollte der Lebenslauf vollständig sein, zum anderen sieht es auch besser aus, dass du eine Beschäftigung hattest!
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Jobsuche.
Gib diese drei Monate an, dann ist Dein Lebenslauf lückenlos.
Es spielt keine Rolle, wenn mal ein kürzeres Arbeitsverhältnis im Lebenslauf steht. Jeder AG weiß, dass es immer wieder mal passiert, dass ein Arbeitsverhältnis einfach "nicht passt".
Ich habe schon einige Lebensläufe gesehen, in denen mehrere kurzfristige Beschäftigungen angegeben waren. Man sieht daran auch, dass ein AN arbeiten möchte und sich um einen Job bemüht hat.
Kurze Beschäftigungen, vor allem wenn es nur eine ist, sind i.d.R. kein Grund, einen Bewerber im Voraus abzulehnen.
das würde aber bedeuten das es länger aussehen würde als wärst du Arbeitslos gewesen.
Lieber zeigen das man etwas gemacht hat.
Dann ist die Lücke aber 11 Monate lang. Sieht erst recht nicht gut aus.
Ich würds angeben.