Muss man Arbeitsverhältnisse im Lebenslauf angeben?


30.05.2022, 18:32

Oh und es wäre interessant, ob es in anderen Ländern anders ist?

6 Antworten

Ein Lebenslauf sollte immer vollständig sein. Welchen Grund sollte es geben, ein zwei-monatiges Arbeitsverhältnis zu verschweigen?


Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 18:35

Muss er das sein oder ist es eher eine Gepflogenheit?

Wenn das Arbeitsverhältnis einem nicht sonderlich weitergeholfen hat und man eine schlechte Resonanz beim Background-Check erwartet zB

HarryXXX  30.05.2022, 18:37
@Deepspace69

Man muss gar nichts angeben, aber Lücken machen einen schlechten Eindruck.

Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 18:38
@HarryXXX

okay :)
Wäre keine Lücke insoweit, da auch was anderes in der zeit gemacht wurde

Nein, eigentlich darfst du in so ein Lebenslauf rein schreiben was du willst und weg lassen was du willst.

Wenn es sich um so einen kurzen Zeitraum gehandelt hat, würde ich da nichts hinschreiben. Ich persönlich finde es macht keinen guten Eindruck, wenn man nur für 2 Monate in einem Unternehmen war.

(Also würde es auch weg lassen.)

Also, es gibt kein zentrales Verzeichniss.

Ein Lebenslauf sollte aber der Wahrheit entsprechen.

Es ist nicht verboten, einen Lebenslauf zu verändern . Aber macht man es und es kommt raus, kann das zu einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses führen.

Bsp ein Häftling, der 3 Monate im Knast sass


Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 18:39

Okay. Was muss denn alles angegeben werden? Bzw. das Weglassen von welchen Aspekten kann eine solche Auflösung nach sich ziehen?

ElektrikKlaus  30.05.2022, 18:50
@Deepspace69

Weglassen ist sowieso erlaubt. Aber der Arbeitgeber kann fragen, was du in der Zeit gemacht hast

Ähnlich wie bei deinem Partner.

Wenn hier dann gelogen wird (hier: war ich arbeitslos) führt das sehr schnell zum Ende der Partnerschaft.

V.a. zieht das dann natürlich die Frage nach sich, warum du da arbeitslos warst ..

https://www.google.com/search?q=falsche+angaben+im+lebenslauf&oq=falsche+ang&aqs=chrome.4.69i57j0i512l8.8128j0j4&client=ms-android-wheatek&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8

Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 19:44
@ElektrikKlaus

Also eine Arbeitslosigkeit bestand ja nie, da studiert wurde. Es geht lediglich um das erwähnte Arbeitsverhältnis.
"Weglassen ist sowieso erlaubt"
Was darf man denn dann weglassen? Bzw. ab wann ist Weglassen eine Täuschung? Gibt es dazu rechtliche Richtlinien?

McPresley  30.05.2022, 19:45
@Deepspace69

Im Wesentlichen welche, die mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und Einfluss auf Deinen Arbeitsbereich haben. Aber es wird bei einem Elektriker keinen interessieren, ob er vor 5 Jahren mal 3 Monate Lagerhelfer oder Fahrer war.

ElektrikKlaus  30.05.2022, 19:51
@Deepspace69

Das mit der Arbeitslosigkeit war ja ein Beispiel.

Das wäre ja eine Täuschung.

Eine Lücke ist keine Täuschung

Wieso guggst dir den Link nicht an?

Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 19:57
@ElektrikKlaus

habe ich, aber der führt nur zu einer google-suche und die Ergebnisse sind alle sehr schwammig :(

Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 19:58
@McPresley

aber was entscheidet, ob es mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat? Ich meine alles hat ja in gewisser Weise aus einem Standpunkt mit dem Arbeitsverhältnis zu tun :O

ElektrikKlaus  30.05.2022, 20:03
@Deepspace69

Ich persönlich finde den ersten Link aufschlussreich.

Ich war 8 Jahre insgesamt im Knast. Das möchte ich im Lebenslauf natürlich nicht angeben.

Will ja nen Job.

Also muss ich aufhübschen.

Wie der Kommentar davor sagte, beim Elektriker geht das, da fragt keiner groß nach

In gehobenen Positionen wird das schon eher schwierig.

Aber: ist dich völlig normal, dass :

Das Arbeitsklima

Das aufgabengebiet

Der Arbeitsweg

Das Gehalt

Nicht gepasst hat

Oder eine persönliche Veränderung aufgetreten ist.

Anrufen wird der zukünftige Arbeitgeber da eher nicht.

Eine Lücke, also verschweigen, halte ich da für eher negativ

Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 20:14
@ElektrikKlaus

unter dem 1. Link steht leider nur eine Empfehlung drin, das anzugeben, weil man ggf. Kompetenzen mitbringt, die der neue Arbeitgeber vielleicht sucht, aber so richtig ob es erlaubt ist oder nicht wird daraus nicht klar :/

ElektrikKlaus  30.05.2022, 20:22
@Deepspace69

So.

Du bist der Arbeitgeber.

Ich bewerbe mich bei dir

Du suchst natürlich nach dem perfekten Arbeitnehmer.

Du liest dir meinen Lebenslauf durch.

Und du stößt auf ne Lücke von 2 Monaten (ja, du hast in nem anderen Kommentar geschrieben, dass eigentlich keine Lücke vorhanden ist, so ist das eigentlich nur noch rein hypothetisch)

Da stellst du doch sofort die Frage, was ich in der Zeit getrieben habe.

Und hier liegt eben der Hase im Pfeffer, machst du falsche Angaben, bist du einfach nicht vertrauenswürdig. Da musst du auch keine falschen Zeugnisse vorlegen.

Wie willst du mir vertrauen?

Wenn ich schon zu Beginn gelogen habe?

Es KANN, MUSS aber nicht zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses führen.

Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 20:41
@ElektrikKlaus

aber genau das ist der Knackpunkt.. ich denke schon, dass man die Vita vom Bekannten so hinkriegt, dass es eben vertrauenswürdig aussieht. Aber die Frage ist halt, was passieren sollte, wenn irgendwann mal rauskommt, dass er auch mal woanders beschäftigt war.

Der Punkt ist wie folgt: der Bekannte wird sich mit dem Lebenslauf wahrscheinlich an der Uni-Klinik bewerben, an deren Uni er vorher kurz als Tutor tätig war. So wie ich das verstanden hab sind das 2 verschiedene Institutionen, dass es da keine Probleme gibt. Aber die Einrichtungen wären nebeneinander und es ist nicht auszuschließen, dass die Chefs/Profs sich da kennen.

Es geht mir also mehr darum, ob er nochmal rausfliegen kann, wenn ich ihm helfe, ihn da reinzubringen, weil bei der Bewerbung selbst sehe ich unter Weglassen des einen Details eben echt kein Problem, das macht der schon, restliche Vita sieht gut aus. Aber es geht eben ums dabei bleiben.

ElektrikKlaus  30.05.2022, 20:50
@Deepspace69

Heutzutage ist ja ein "Selbstfindungsjahr' üblichman kann auch arbeitssuchend reinschreiben

Oder dass man sich um nen Pflegefall in der Familie gekümmert hat.

Es kommt ja auch auf die Arbeitszeugnisse an . Wenn da das nicht explizit von wann bis wann angegeben ist, würde ich das eine nach erlegen und das eine vorziehen.

Oder halt die Lücke lassen, und das so begründen.

Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich bestehen

Nein du musst gar nichts angeben und eine zentrale Kartei wäre nicht möglich aufgrund von Datenschutzbestimmungen.

Du musst überhaupt nichts angeben. Lücken im Lebenslauf sehen aber nie gut aus.


Deepspace69 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 18:37

Okay, das ist gut. Es gäbe insoweit keine Lücke, da nebenbei studiert worden ist. :)