Muss man immer den Abblendlicht einschalten, wenn man in den Tunnel fahren muss?

3 Antworten

auch wenn der Tunel beleuchtet ist, ist es dort dunkel. Jetzt könnte man mit dem Tagfahrlicht argumentieren. aber da sind die Rückleuchten nicht an.

Verkehrszeichen nummer 327 kündigt einen Tunnel an. die Straßenverkehrsordnung sagt eindeutig, was hier zu tun ist. unter anderem eben das Abblendlicht einschalten!

zusätzlich findet man vor Tunneleinfahrten auch dieses Verkehrszeichen:

https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrszeichen/warnschilderundhinweisschilder/warnschild-hinweisschild-wh-55/

lg, Anna

Ja das ist Vorschrift bzw gängige Regel.

Natürlich.

Mir würde sich die Frage gar nicht stellen, weil ich sowieso immer mit Abblendlicht fahre.