Muss man hin gehen?

5 Antworten

Es ist entscheidend, als was du geladen bist. Du schreibst, du hast was gestohlen. Weiß das denn auch die Polizei?

Wenn sie dich als Beschuldigten laden, musst du nicht hingegen. Dann kommt aber die nächste Ladung von der Staatsanwaltschaft vor das Gericht und die ist bindend.

Als Zeuge musst du auch der Ladung der Polizei folgen, weil sie seit einer Gesetzesänderung von 2017 der staatsanwaltlichen Ladung gleichgesetzt wurde. Man geht davon aus, dass die Polizei als Ermittler standardmäßig beauftragt ist. Früher müsste das explizit dabei stehen.

Es müsste auf der Ladung stehen, ob du zunächst als Zeuge geladen bist oder bereits als Beschuldigter angesehen wirst.

Gruß S.

Es ist dein RECHT, zu der Verdächtigung Stellung zu nehmen. Du hast als Beschuldigter ebenfalls das RECHT nichts zu sagen.

Da der Diebstahl Fakt ist, wäre es sinnvoll, der Staatsanwaltschaft eine strafmildernde Erklärung zu liefern.

Wenn die Ladung zur Vernehmung von der Polizei kommt, musst du gar nichts machen.

Kommt die Ladung von der Staatsanwaltschaft und die hat die Polizei mit der Vernehmung beauftragt, dann musst du hin.

Der Unterschied ist aber nicht einfach zu erkennen


superseegers  04.05.2022, 08:03

Er scheint Beschuldigter zu sein.

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Sirius66  04.05.2022, 08:36

???

Als Beschuldigter muss er in beiden Fällen nicht.

Als Zeuge hingegen in beiden Fällen schon!

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wiki01  04.05.2022, 09:57
@Sirius66
Als Beschuldigter muss er in beiden Fällen nicht.

Sorry, du hast natürlich recht.

Als Zeuge hingegen in beiden Fällen schon!

Die Polizei kann Zeugenaussagen erzwingen, wenn dafür eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft vorliegt.

Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass, ohne dass eine wirksame Anordnung der StA vorliegt, auch für Zeugen das Erscheinen freiwillig wäre. Falsch?

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Sirius66  04.05.2022, 14:14
@wiki01

Nun, da wird hier auf GF ja noch mächtig drum diskutiert.

Mit dieser Gesetzesänderung, die ja schon 5 Jahre alt ist, werden Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft - und dazu gehört die Polizei - automatisch autorisiert/angewiesen/befugt, zu laden. Die "Genehmigung" des Staates wird also vorausgesetzt. Demnach müssen Zeugen auch der polizeilichen Ladung folgen.

Sollte Gerichte wohl entlasten, Verfahren bescheinigen usw.

So wird es hier in NDS immer wieder gesagt. Im Netz ist es auch so nachzulesen.

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Nein da musst du nicht hingehen.

Ja, da musst du hin


wiki01  04.05.2022, 07:29

Nö.

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